inkl. MwSt. und zzgl. MwSt.: die Bedeutung

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„inkl. MwSt.“ bedeutet: Die Mehrwertsteuer ist im genannten Preis bereits enthalten – es ist ein Bruttopreis. „zzgl. MwSt.“ (zuzüglich) bedeutet: Zum genannten Nettopreis kommt die Mehrwertsteuer noch hinzu, bei 19 % also das 1,19-Fache. „exkl. MwSt.“ meint dasselbe wie „zzgl. MwSt.“.

Preis zzgl. MwSt. in Endpreis umrechnen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag499,00 €Mehrwertsteuer (19 %)94,81 €Bruttobetrag593,81 €

Das Wichtigste in Kürze

  • inkl. MwSt. = Bruttopreis, Steuer steckt schon drin. 119,00 € inkl. 19 % MwSt. enthalten 19,00 € Steuer.
  • zzgl. MwSt. (auch „exkl.“, „plus MwSt.“, „netto“) = Steuer kommt dazu. 100,00 € zzgl. 19 % MwSt. kosten 119,00 €.
  • Gegenüber Verbrauchern sind Preise inklusive MwSt. Pflicht (Preisangabenverordnung).
  • „zzgl. MwSt.“ ist im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen üblich.
Inhalt
  1. inkl. MwSt. und zzgl. MwSt.: Bedeutung der Abkürzungen
  2. Rechenbeispiele: zzgl. MwSt. in Brutto umrechnen
  3. Rechenbeispiel: inkl. MwSt. in Netto umrechnen
  4. Wer muss welche Angabe verwenden?
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

inkl. MwSt. und zzgl. MwSt.: Bedeutung der Abkürzungen

AngabeAusgeschriebenBedeutungPreisart
inkl. MwSt.inklusive MehrwertsteuerSteuer ist im Preis enthaltenBrutto
zzgl. MwSt.zuzüglich MehrwertsteuerSteuer wird aufgeschlagenNetto
exkl. MwSt.exklusive MehrwertsteuerSteuer ist nicht enthalten, kommt dazuNetto
inkl. gesetzl. MwSt.inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuerwie „inkl. MwSt.“, Satz nicht genanntBrutto
o. MwSt. / ohne MwSt.ohne Mehrwertsteuermehrdeutig: netto oder steuerfreiprüfen

Statt MwSt. steht oft „USt.“ (Umsatzsteuer); gemeint ist dasselbe. Weitere Kürzel erklärt Mehrwertsteuer-Abkürzungen, den rechtlichen Unterschied der beiden Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer.

Vorsicht bei „ohne MwSt.“: Ein Kleinunternehmer stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung. Sein Preis ist dann der Endpreis, es kommt nichts hinzu (siehe Kleinunternehmerregelung). Bei einem regulär steuerpflichtigen Anbieter ist „ohne MwSt.“ dagegen ein Nettopreis.

Rechenbeispiele: zzgl. MwSt. in Brutto umrechnen

Für den Endpreis multiplizieren Sie den Nettopreis mit dem Faktor 1,19 (bzw. 1,07 beim ermäßigten Satz):

Preis inkl. MwSt. = Preis zzgl. MwSt. × (1 + Steuersatz)

AngebotNettoMwSt.Endpreis
Bürostuhl, 499,00 € zzgl. 19 % MwSt.499,00 €94,81 €593,81 €
Fachbücher, 250,00 € zzgl. 7 % MwSt.250,00 €17,50 €267,50 €
Beratung, 85,00 € pro Stunde exkl. MwSt.85,00 €16,15 €101,15 €

Ausführlich mit weiteren Beispielen: Mehrwertsteuer hinzurechnen. Für Stundensätze von Freelancern gibt es den Stundensatz-Rechner.

Rechenbeispiel: inkl. MwSt. in Netto umrechnen

Steht ein Preis „inkl. MwSt.“, teilen Sie durch 1,19 (bzw. 1,07), um den Nettopreis zu erhalten:

Preis ohne MwSt. = Preis inkl. MwSt. ÷ (1 + Steuersatz)

Ein Laptop für 1.190,00 € inkl. 19 % MwSt. kostet netto 1.190,00 € ÷ 1,19 = 1.000,00 €. Die enthaltene Steuer beträgt 190,00 €. Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 % vom Bruttopreis abzuziehen: 1.190,00 € × 0,81 = 963,90 € – das ist um 36,10 € zu niedrig. Der Steueranteil im Bruttopreis beträgt bei 19 % nur 15,97 %, bei 7 % nur 6,54 %. Mehr dazu: Mehrwertsteuer rausrechnen.

Wer muss welche Angabe verwenden?

Gegenüber Verbrauchern: immer inklusive

Wer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet, muss nach § 3 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) den Gesamtpreis angeben – also einschließlich Umsatzsteuer. Onlinehändler müssen nach § 6 PAngV zusätzlich darauf hinweisen, dass die Umsatzsteuer enthalten ist und ob Versandkosten hinzukommen. Daher der übliche Zusatz „inkl. MwSt., zzgl. Versand“. Ein Preis „zzgl. MwSt.“ in Werbung für Privatkunden ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Alle Regeln, auch zum Grundpreis: Preisangaben: brutto oder netto?

Im B2B-Geschäft: meist zuzüglich

Zwischen Unternehmen sind Nettopreise üblich, weil der Kunde die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückbekommt. Für ihn zählt wirtschaftlich nur der Nettopreis. Steht im Angebot an ein Unternehmen weder „inkl.“ noch „zzgl.“, gilt der Preis nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel als Bruttopreis – der Anbieter muss die Steuer dann aus dem Betrag herausrechnen. Klare Angaben im Angebot vermeiden Streit.

Auf der Rechnung

Auf einer Rechnung genügt „inkl. MwSt.“ nicht. Nach § 14 Abs. 4 UStG müssen Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt ausgewiesen werden. Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, bei denen Bruttobetrag und Steuersatz reichen.

Häufige Fragen

Was bedeutet zzgl. MwSt.?

Zuzüglich Mehrwertsteuer: Der genannte Preis ist ein Nettopreis, die Steuer kommt noch hinzu. Bei 19 % zahlen Sie das 1,19-Fache, aus 100,00 € werden 119,00 €.

Was ist der Unterschied zwischen inkl. und zzgl. MwSt.?

Bei „inkl. MwSt.“ ist die Steuer bereits im Preis enthalten (Bruttopreis). Bei „zzgl. MwSt.“ wird sie noch aufgeschlagen (Nettopreis).

Ist exkl. MwSt. dasselbe wie zzgl. MwSt.?

Ja. Beide Angaben bedeuten, dass die Mehrwertsteuer nicht im Preis enthalten ist und zusätzlich berechnet wird.

Dürfen Shops Preise zzgl. MwSt. angeben?

Nur, wenn sie sich ausschließlich an Unternehmen richten und Verbraucher wirksam ausschließen. Gegenüber Verbrauchern sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer Pflicht.

Quellen

  • Preisangabenverordnung (PAngV) vom 12.11.2021, in Kraft seit 28.05.2022, insbesondere §§ 3 und 6
  • § 12 Abs. 1 und 2 UStG (Steuersätze), § 14 Abs. 4 UStG (Rechnungsangaben)
  • § 33 UStDV (Kleinbetragsrechnungen)