Vorsteuer-Rechner
Die Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung berechnen Sie mit Brutto × 19 ÷ 119 (bei 19 %) oder Brutto × 7 ÷ 107 (bei 7 %). Aus einer Rechnung über 119,00 € ergeben sich 19,00 € Vorsteuer, die Sie als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer vom Finanzamt zurückholen. Der Rechner zeigt Netto und Vorsteuer für jeden Beleg.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorsteuer 19 % = Brutto × 0,1597 (genau: × 19 ÷ 119), Vorsteuer 7 % = Brutto × 0,0654 (× 7 ÷ 107).
- Steht der Steuerbetrag auf der Rechnung, übernehmen Sie diesen Betrag – rechnen müssen Sie nur bei Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweisen.
- Mehrere Belege: je Steuersatz summieren, dann die Vorsteuer je Satz berechnen oder die Einzelbeträge addieren.
- Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer abziehen.
Inhalt
Formeln: Vorsteuer aus Brutto und Netto
| Ausgangswert | 19 % | 7 % |
|---|---|---|
| Bruttobetrag | Brutto × 19 ÷ 119 | Brutto × 7 ÷ 107 |
| Nettobetrag | Netto × 0,19 | Netto × 0,07 |
| Beispiel 238,00 € brutto | 38,00 € Vorsteuer | 15,57 € Vorsteuer |
Rechnerisch ist Vorsteuer nichts anderes als die Mehrwertsteuer auf Ihrem Einkaufsbeleg. Die Methode zum Herausrechnen erklärt Mehrwertsteuer rausrechnen; was Vorsteuer begrifflich ist, steht unter Vorsteuer einfach erklärt.
Sammelberechnung: Vorsteuer aus mehreren Belegen
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung brauchen Sie die Summe aller abziehbaren Vorsteuerbeträge eines Monats oder Quartals. So sieht das für sechs typische Belege aus:
| Beleg | Brutto | Satz | Netto | Vorsteuer |
|---|---|---|---|---|
| Büromaterial | 89,25 € | 19 % | 75,00 € | 14,25 € |
| Tankquittung | 76,40 € | 19 % | 64,20 € | 12,20 € |
| Fachbuch | 42,80 € | 7 % | 40,00 € | 2,80 € |
| Laptop | 1.299,00 € | 19 % | 1.091,60 € | 207,40 € |
| Druckerpatronen | 154,70 € | 19 % | 130,00 € | 24,70 € |
| Bahnticket Fernverkehr | 59,90 € | 7 % | 55,98 € | 3,92 € |
| Summe | 1.722,05 € | 1.456,78 € | 265,27 € |
Haben Sie viele Belege, ist eine Tabellenkalkulation praktischer: Formeln dafür finden Sie unter Mehrwertsteuer in Excel berechnen. Belege mit 7 % und 19 % auf einem Bon teilt der Mischsatz-Rechner auf.
Wann Sie die Vorsteuer selbst ausrechnen müssen
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen Bruttobetrag und Steuersatz (§ 33 UStDV). Die Vorsteuer ermitteln Sie selbst: Ein Bon über 35,70 € mit 19 % enthält 35,70 € × 19 ÷ 119 = 5,70 € Vorsteuer. Details: Kleinbetragsrechnung.
Fahrausweise
Bahn- und Busfahrkarten gelten als Rechnung (§ 34 UStDV). Ist kein Steuersatz angegeben, gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Im Bahn-Fernverkehr gelten seit 2020 ebenfalls 7 %. Mehr unter Mehrwertsteuer bei Bahntickets.
Reverse Charge
Schulden Sie die Steuer als Leistungsempfänger selbst (§ 13b UStG), rechnen Sie sie aus dem Nettobetrag: 2.000,00 € netto × 0,19 = 380,00 €. Denselben Betrag dürfen Sie in der Regel gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Siehe Reverse Charge.
Was der Rechner nicht prüft: abziehbar oder nicht?
Der Rechner ermittelt den Steuerbetrag. Ob Sie ihn abziehen dürfen, hängt von den Voraussetzungen des § 15 UStG ab. Die häufigsten Stolpersteine:
- Keine ordnungsgemäße Rechnung: Fehlen Pflichtangaben, ist der Abzug gefährdet (Pflichtangaben auf Rechnungen).
- Privater Anteil: Nur der unternehmerisch genutzte Teil ist abziehbar; Gegenstände müssen zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt werden.
- Geschenke über 50 €: Bei Geschenken an Geschäftsfreunde über 50 € netto pro Empfänger und Jahr entfällt der Vorsteuerabzug ganz (§ 15 Abs. 1a UStG).
- Steuerfreie Ausgangsumsätze: Wer etwa als Arzt steuerfreie Umsätze erzielt, darf zugehörige Vorsteuer nicht abziehen (§ 15 Abs. 2 UStG).
Alle Voraussetzungen und Ausschlüsse erklärt die Seite Vorsteuerabzug.
Vom Vorsteuerbetrag zur Zahllast
Die Summe Ihrer Vorsteuer ziehen Sie von der Umsatzsteuer auf Ihre eigenen Umsätze ab. Haben Sie im Beispielmonat 4.000,00 € netto zu 19 % berechnet, schulden Sie 760,00 € Umsatzsteuer. Abzüglich 265,27 € Vorsteuer bleiben 494,73 € Zahllast. Den kompletten Rechenweg zeigt Umsatzsteuer-Zahllast berechnen. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, erhalten Sie eine Erstattung (Vorsteuerüberhang).
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Vorsteuer aus einem Bruttobetrag?
Multiplizieren Sie den Bruttobetrag mit 19 und teilen Sie durch 119 (bei 19 %) bzw. mit 7 und teilen durch 107 (bei 7 %). Aus 59,50 € brutto ergeben sich so 9,50 € Vorsteuer.
Darf ich die Vorsteuer selbst ausrechnen, wenn sie nicht auf dem Beleg steht?
Ja, bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweisen. Bei größeren Rechnungen muss der Steuerbetrag ausgewiesen sein, sonst ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß.
Wie berechne ich die Vorsteuer für mehrere Belege?
Ermitteln Sie die Vorsteuer je Beleg oder summieren Sie die Bruttobeträge je Steuersatz und rechnen dann einmal heraus. Rundungsdifferenzen von wenigen Cent sind dabei normal.
Können Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 19 Abs. 1 UStG).
Quellen
- § 15 UStG (Vorsteuerabzug), § 19 UStG (Kleinunternehmer) – gesetze-im-internet.de
- §§ 33, 34, 35 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise, Vorsteuerabzug bei diesen Belegen)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 15.1 ff.