Mehrwertsteuer hinzurechnen: Netto in Brutto
Um Netto in Brutto umzurechnen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19 % Mehrwertsteuer) oder mit 1,07 (bei 7 %). Aus 100,00 € netto werden so 119,00 € bzw. 107,00 € brutto. Der Rechner unten erledigt das für jeden Betrag und zeigt den Steueranteil separat.
Das Wichtigste in Kürze
- Brutto = Netto × 1,19 (Regelsatz) bzw. Netto × 1,07 (ermäßigter Satz).
- Steuer = Netto × 0,19 bzw. × 0,07 – auf den Nettobetrag, nie auf den Bruttobetrag.
- Angebote an Unternehmen nennen meist Nettopreise, Preise für Verbraucher müssen als Endpreis inklusive Steuer angegeben werden.
- Kaufmännisch auf volle Cent runden, am besten erst auf die Rechnungssumme je Steuersatz.
Inhalt
Formel: Netto in Brutto umrechnen
Die Mehrwertsteuer wird immer auf den Nettobetrag berechnet (§ 10 Abs. 1 UStG: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt ohne Umsatzsteuer). Der Bruttobetrag setzt sich deshalb aus 100 % Netto plus dem Steuersatz zusammen.
Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100)
| Steuersatz | Faktor Netto → Brutto | Steuer aus Netto | Beispiel 250,00 € netto |
|---|---|---|---|
| 19 % | × 1,19 | × 0,19 | 250,00 € + 47,50 € = 297,50 € |
| 7 % | × 1,07 | × 0,07 | 250,00 € + 17,50 € = 267,50 € |
| 0 % (z. B. Photovoltaik) | × 1,00 | – | 250,00 € |
Faktoren für weitere Sätze, auch aus Österreich und der Schweiz, finden Sie in der Übersicht der Mehrwertsteuer-Faktoren. Welcher Satz für Ihre Leistung gilt, zeigen die Seiten zu 19 % Mehrwertsteuer und 7 % Mehrwertsteuer.
Beispiele aus der Praxis
Angebot mit mehreren Positionen
Ein Elektriker kalkuliert ein Angebot für eine Firma. Er rechnet alle Positionen netto zusammen und schlägt die Umsatzsteuer einmal auf die Summe auf.
| Position | Netto |
|---|---|
| Material | 1.200,00 € |
| Montagepauschale | 640,00 € |
| Arbeitszeit 12 Std. × 85,00 € | 1.020,00 € |
| Summe netto | 2.860,00 € |
| zzgl. 19 % USt. | 543,40 € |
| Gesamtbetrag brutto | 3.403,40 € |
Rechenweg: 2.860,00 € × 0,19 = 543,40 €; 2.860,00 € × 1,19 = 3.403,40 €.
Stundensatz brutto angeben
Ein Nettostundensatz von 85,00 € ergibt für Privatkunden 85,00 € × 1,19 = 101,15 € brutto. Wie Sie den Satz selbst kalkulieren und was als Kleinunternehmer gilt, steht unter Stundensatz netto und brutto.
Leistung mit 7 %
Ein Caterer liefert Speisen für 1.850,00 € netto. Seit 2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz: 1.850,00 € × 0,07 = 129,50 € Steuer, brutto 1.979,50 €. Hintergründe: Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Netto-Brutto-Tabelle bei 19 % und 7 %
| Netto | + 19 % | Brutto (19 %) | + 7 % | Brutto (7 %) |
|---|---|---|---|---|
| 10,00 € | 1,90 € | 11,90 € | 0,70 € | 10,70 € |
| 25,00 € | 4,75 € | 29,75 € | 1,75 € | 26,75 € |
| 50,00 € | 9,50 € | 59,50 € | 3,50 € | 53,50 € |
| 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € | 7,00 € | 107,00 € |
| 500,00 € | 95,00 € | 595,00 € | 35,00 € | 535,00 € |
| 1.000,00 € | 190,00 € | 1.190,00 € | 70,00 € | 1.070,00 € |
Eine ausführliche, druckbare Fassung bietet die Mehrwertsteuer-Tabelle.
Preiskalkulation: vom Wunschpreis brutto zurück zum Netto
Im Handel steht oft der Endpreis fest, etwa 49,99 €. Dann rechnen Sie rückwärts: 49,99 € ÷ 1,19 = 42,01 € netto. Die Probe: 42,01 € × 1,19 = 49,99 €. Diese Richtung erklärt die Seite Mehrwertsteuer rausrechnen.
Wichtig für Verbraucherpreise: Nach der Preisangabenverordnung müssen Sie gegenüber Verbrauchern den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angeben. Ein Nettopreis mit dem Zusatz „zzgl. MwSt.“ ist nur im Geschäft mit Unternehmern üblich. Mehr dazu unter Preisangaben: brutto oder netto?
Typische Fehler beim Hinzurechnen
- Durch 0,81 teilen statt mit 1,19 malnehmen: 100,00 € ÷ 0,81 = 123,46 € – das sind 4,46 € zu viel. Richtig sind 119,00 €.
- Steuer zweimal aufschlagen: Wer einen bereits brutto kalkulierten Preis erneut mit 1,19 multipliziert, verlangt 41,61 % mehr als netto (1,19 × 1,19 = 1,4161).
- Falscher Satz: Bei Leistungen mit gemischten Sätzen müssen Sie jede Position mit ihrem eigenen Satz rechnen – siehe Rechnung mit 7 % und 19 %.
- Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, darf keine Umsatzsteuer hinzurechnen und ausweisen. Sonst schuldet er den Betrag nach § 14c UStG.
- Rundung pro Cent-Position: Bei vielen Kleinpositionen kann die Summe der gerundeten Einzelsteuern um einige Cent von der Steuer auf die Gesamtsumme abweichen. Hinweise dazu: Mehrwertsteuer richtig runden.
Netto + Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen
Auf einer Rechnung über mehr als 250 € brutto müssen Nettobetrag (Entgelt), Steuersatz und Steuerbetrag getrennt stehen (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG). Bei einer Rechnung mit zwei Steuersätzen gilt das je Satz. Was genau auf das Dokument gehört, erklärt Mehrwertsteuer auf Rechnungen richtig ausweisen.
Häufige Fragen
Wie rechne ich Netto in Brutto um?
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19 %) oder 1,07 (bei 7 %). Beispiel: 80,00 € × 1,19 = 95,20 € brutto.
Wie viel sind 19 % Mehrwertsteuer auf 100 € netto?
19,00 €. Der Bruttobetrag beträgt 119,00 €.
Muss ich die Mehrwertsteuer auf jede Position oder auf die Summe hinzurechnen?
Beides ist zulässig, solange der ausgewiesene Steuerbetrag zum Entgelt passt. Üblich und rundungsärmer ist die Berechnung auf die Nettosumme je Steuersatz.
Warum nicht einfach durch 0,81 teilen?
Weil die Steuer auf den Nettobetrag erhoben wird. Teilen durch 0,81 würde 19 % vom Bruttobetrag ansetzen und führt zu einem zu hohen Preis.
Quellen
- § 10 Abs. 1 UStG (Bemessungsgrundlage) und § 12 UStG (Steuersätze) – gesetze-im-internet.de
- § 14 Abs. 4 UStG (Pflichtangaben in Rechnungen), § 33 UStDV (Kleinbetragsrechnungen)
- § 3 Preisangabenverordnung (Gesamtpreis gegenüber Verbrauchern)