Österreich: 4,9 % Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel

Aktualisiert am · Lesezeit 5 Min.

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich für ausgewählte Grundnahrungsmittel eine Umsatzsteuer von 4,9 % statt 10 %. Begünstigt sind unter anderem Milch, Butter, Joghurt, Eier, Brot, Nudeln, Reis, Weizenmehl, Salz sowie die meisten Gemüsesorten und heimisches Kern- und Steinobst. Fleisch, Käse, Wurst und Südfrüchte bleiben bei 10 %.

Ersparnis durch 4,9 % statt 10 % berechnen

Neuer Bruttopreis47,68 €Differenz−2,32 €Preisänderung−4,64 %

Das Wichtigste in Kürze

  • 4,9 % statt 10 % ab 1.7.2026, unbefristet; beschlossen vom Nationalrat am 21.5.2026.
  • Die Liste richtet sich nach KN-Warennummern (Kombinierte Nomenklatur), nicht nach Produktnamen.
  • Bei voller Weitergabe sinkt der Preis um 4,64 %; laut Regierung spart ein Haushalt knapp 100 € im Jahr.
  • Kosten: rund 200 Mio. € 2026, ab 2027 rund 400 Mio. € pro Jahr; Gegenfinanzierung u. a. über eine Paketsteuer von 2 € je Zustellung seit 1.10.2026.
Inhalt
  1. Welche Lebensmittel haben 4,9 %?
  2. Was bleibt bei 10 % oder 20 %?
  3. Was spart die Senkung?
  4. Finanzierung und Kritik
  5. Vergleich mit Deutschland
  6. Hinweise für Händler und Lieferanten
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Welche Lebensmittel haben 4,9 %?

Die Bundesregierung hat die Liste im Ministerrat am 28. Jänner 2026 festgelegt; das Parlament hat sie mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 übernommen. Begünstigt sind folgende Warengruppen (Stand Oktober 2026):

Begünstigte Grundnahrungsmittel laut Anlage 3 zum UStG 1994 (BGBl. I Nr. 37/2026), anzuwenden auf Umsätze nach dem 30.6.2026. Maßgeblich ist die Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, nicht die Produktbezeichnung.
WarengruppeProdukteKN-Code
Milch und MilchprodukteMilch (auch laktosefrei), Butter, Joghurt0401 10, 0401 20, 0405 10, 0403 20
Eierfrische Hühnereier in der Schale0407 21
Gemüse, frisch oder gekühltKartoffeln, Tomaten, Zwiebeln, Knoblauch, Lauch, Kohl, Salate, Karotten, Gurken, Hülsenfrüchte, Kürbis, Paprika, Spargel u. a.0701 90 50, 0701 90 90, 0702 00, 0703–0709 (ohne 0703 10 11, 0709 54 00, 0709 55 00, 0709 56 00)
Gemüse, gefrorenz. B. Erbsen, Spinat0710
ObstÄpfel, Birnen, Quitten; Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Zwetschken0808, 0809
GetreideprodukteReis, Weizenmehl und -grieß, Teigwaren ohne Füllung1006, aus 1101 00, 1103 11, 1902 11 00, 1902 19
Brot und GebäckBrot und einfaches Gebäck wie Semmeln (auch glutenfrei), mit höchstens 5 % Zucker und 5 % Fett in der Trockenmasse1905 90 30
SalzSpeisesalz2501 00 91

Was bleibt bei 10 % oder 20 %?

Alle übrigen Lebensmittel bleiben beim ermäßigten Satz von 10 %, darunter:

Getränke wie Kaffee, Tee in Getränkeform, Säfte und alkoholische Getränke kosten weiterhin 20 %. Die Gastronomie ist nicht betroffen; für Speisen im Restaurant gelten weiter 10 %. Eine Übersicht aller österreichischen Sätze bietet die Seite Mehrwertsteuer in Österreich 2026.

Was spart die Senkung?

Bei vollständiger Weitergabe sinkt der Endpreis um den Faktor 1,049 ÷ 1,10. Das entspricht einem Rückgang um 4,64 %.

Beispielpreise; Netto auf Cent gerundet, neuer Preis aus ungerundetem Netto berechnet.
Bisheriger Preis (10 %)NettoNeuer Preis (4,9 %)Ersparnis
1,59 € (1 l Milch)1,45 €1,52 €0,07 €
3,49 € (Brotlaib)3,17 €3,33 €0,16 €
50,00 € (Wocheneinkauf, nur begünstigte Waren)45,45 €47,68 €2,32 €

Laut Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl sparen private Haushalte im Schnitt knapp 100 € pro Jahr; der Budgetdienst des Parlaments rechnet je nach Haushaltsgröße mit 45 bis 120 €. Die Inflation soll um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte sinken. Eine gesetzliche Pflicht zur Preissenkung gibt es nicht; der Handelsverband hat zugesagt, die Senkung vollständig weiterzugeben. Ob das gelingt, zeigen Erfahrungen aus Deutschland: Mehrwertsteuersenkung: Wirkung auf Preise.

Finanzierung und Kritik

Die Mindereinnahmen beziffert das Finanzministerium auf rund 200 Mio. € im zweiten Halbjahr 2026 und rund 400 Mio. € pro Jahr ab 2027. Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS will die Senkung gegenfinanzieren, vor allem über eine neue Paketsteuer. Der Nationalrat hat sie am 8. Juli 2026 beschlossen (BGBl. I Nr. 62/2026): Seit 1. Oktober 2026 fallen 2 € je Paketzustellung im Inland an. Steuerschuldner sind Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze in Österreich im Vorjahr 100 Mio. € überschritten haben; die Steuer gilt nicht nur für Pakete aus Nicht-EU-Staaten. Das Finanzministerium erwartet daraus rund 280 Mio. € pro Jahr.

FPÖ und Grüne stimmten dagegen. Kritikpunkte waren die Paketabgabe, die einen Teil der Entlastung wieder aufzehre, und die Verteilungswirkung: Haushalte mit höherem Einkommen geben absolut mehr für Lebensmittel aus und profitieren deshalb in Euro stärker. Auch Abgrenzungsfragen wurden diskutiert – etwa, warum Roggenbrot begünstigt ist, Roggenmehl aber nicht. Rechtlich möglich ist ein Satz unter 5 % seit der EU-Reform 2022 (Richtlinie 2022/542), die solche Sätze für Grundnahrungsmittel zulässt (Mehrwertsteuersätze in der EU).

Vergleich mit Deutschland

In Deutschland gilt für Lebensmittel einheitlich 7 %, ohne Unterscheidung zwischen Grundnahrungsmitteln und anderen Lebensmitteln (Mehrwertsteuer auf Lebensmittel). Eine Senkung auf 0 % wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen (0 % Mehrwertsteuer auf Lebensmittel: die Debatte).

ProduktÖsterreichDeutschland
Milch, Brot, Eier, Gemüse4,9 %7 %
Fleisch, Käse10 %7 %
Mineralwasser, Säfte20 %19 %

Hinweise für Händler und Lieferanten

Maßgeblich ist das Datum der Lieferung, nicht das Bestell- oder Zahlungsdatum. Kassen- und Warenwirtschaftssysteme mussten zum 1. Juli 2026 einen vierten Steuersatz abbilden. Deutsche Lieferanten, die an österreichische Unternehmer liefern, sind nicht betroffen: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen besteuert der Erwerber in Österreich (Innergemeinschaftliche Lieferung). Onlinehändler, die an österreichische Privatkunden verkaufen und die Fernverkaufsschwelle überschreiten, müssen den neuen Satz über das OSS-Verfahren anwenden.

Häufige Fragen

Welche Lebensmittel haben in Österreich 4,9 % Mehrwertsteuer?

Milch, Butter, Joghurt, frische Eier, die meisten Gemüsesorten, Äpfel, Birnen und Steinobst, Reis, Weizenmehl, Teigwaren ohne Füllung, einfaches Brot und Gebäck sowie Speisesalz.

Seit wann gilt die Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel in Österreich?

Seit dem 1. Juli 2026. Die Senkung ist nicht befristet.

Wie viel spart man durch die Senkung auf 4,9 %?

Bei voller Weitergabe 4,64 % des Preises begünstigter Produkte. Laut Regierung entspricht das knapp 100 € pro Haushalt und Jahr.

Sind Fleisch und Käse auch auf 4,9 % gesenkt?

Nein. Fleisch, Wurst, Käse und Fisch bleiben beim ermäßigten Satz von 10 %.

Quellen

  • Parlamentskorrespondenz Nr. 448 vom 21.5.2026: Nationalrat beschließt Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel
  • Bundeskanzleramt, Medieninformation vom 28.1.2026: Ministerrat beschließt Liste der Grundnahrungsmittel mit ermäßigter Mehrwertsteuer
  • Bundesgesetzblatt I Nr. 37/2026 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994), Anlage 3
  • Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at): Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028 – Teil Paketsteuer, BGBl. I Nr. 62/2026
  • Konsumentenfragen.at (Sozialministerium): Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, 22.6.2026