Mehrwertsteuer in Bäckerei und Café

Aktualisiert am · Lesezeit 5 Min.

In Bäckerei und Café kosten Brot, Brötchen, Kuchen und belegte Snacks 7 % Mehrwertsteuer – seit dem 1. Januar 2026 auch, wenn der Gast am Tisch isst. Kaffee, Tee und Softdrinks kosten 19 %. Nur Kaffeegetränke mit mindestens 75 % Milch, Kakao und Milch sind zum Mitnehmen mit 7 % begünstigt. Die Frage „hier oder zum Mitnehmen?“ ist deshalb nur noch bei Getränken entscheidend.

Bäckerei-Rechner: Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag3,93 €Mehrwertsteuer (7 %)0,27 €Bruttobetrag4,20 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Backwaren und Snacks: 7 % – vor Ort und zum Mitnehmen.
  • Kaffee schwarz, Espresso, Tee: 19 % – vor Ort und zum Mitnehmen.
  • Latte macchiato, Milchkaffee, Kakao mit mindestens 75 % Milch: zum Mitnehmen 7 %, vor Ort 19 %.
  • Sitzplätze spielen für Speisen seit 2026 keine Rolle mehr.
  • Kombiangebote wie „Kaffee und Croissant“ müssen auf 7 % und 19 % aufgeteilt werden.
Inhalt
  1. Mehrwertsteuer in Bäckerei und Café 2026
  2. Was 2026 für Sitzplätze und Stehtische gilt
  3. Kombiangebote: Kaffee und Croissant
  4. Kasse und Belege
  5. Weitere Fälle aus dem Bäckerei-Alltag
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Mehrwertsteuer in Bäckerei und Café 2026

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 15 UStG mit Anlage 2.
Produktvor Ortzum Mitnehmen
Brot, Brötchen, Brezeln, Croissants7 %7 %
Kuchen, Torten, Teilchen, Speiseeis7 %7 %
Belegte Brötchen, Suppen, Quiche, Frühstücksteller7 %7 %
Filterkaffee, Espresso, Americano, Tee19 %19 %
Cappuccino, Flat White (meist unter 75 % Milch)19 %19 %
Latte macchiato, Milchkaffee, Kakao (mind. 75 % Milch)19 %7 %
Kaffeegetränke mit Hafer- oder Sojadrink19 %19 %
Softdrinks, Saft, Wasser in Flaschen19 %19 %
Kaffeebohnen, gemahlener Kaffee (Packung)–7 %

Die Unterscheidung bei Kaffee hat einen einfachen Grund: Röstkaffee ist ein begünstigtes Lebensmittel, ein zubereitetes Kaffeegetränk dagegen ein Getränk. Getränke sind vom ermäßigten Satz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausgenommen. Zum Mitnehmen wird das Getränk geliefert; dann ist nur Milch bzw. ein Milchmischgetränk mit mindestens 75 % Milchanteil ermäßigt. Mehr zur 75-%-Regel: Getränke in der Gastronomie; zum Produkt Kaffee im Handel: Mehrwertsteuer auf Kaffee.

Was 2026 für Sitzplätze und Stehtische gilt

Bis Ende 2025 war die Ausstattung entscheidend: Wer sein Brötchen am Stehtisch oder auf der Sitzbank der Bäckerei aß, nahm eine Restaurationsleistung mit 19 % in Anspruch. Bäckereien mussten deshalb an der Kasse fragen, ob der Kunde vor Ort isst. Seit dem 1. Januar 2026 kosten Speisen in beiden Fällen 7 %. Die Frage bleibt nur bei Getränken nötig – und auch dort nur bei Milchgetränken, die zum Mitnehmen günstiger sind.

Beispiel Theke: Ein Kunde kauft ein Croissant für 2,80 € und einen Cappuccino für 3,90 € und setzt sich ins Café. Croissant: 2,62 € netto + 0,18 € (7 %). Cappuccino: 3,28 € netto + 0,62 € (19 %). Nimmt er stattdessen einen Latte macchiato für 4,20 € mit, sind es 3,93 € netto + 0,27 € (7 %) – vor Ort wären es 0,67 € (19 %).

Kombiangebote: Kaffee und Croissant

Ein Frühstücksangebot „Kaffee und Croissant für 5,50 €“ enthält zwei Steuersätze. Teilen Sie den Preis nach Einzelverkaufspreisen auf: Einzeln kosten Cappuccino 3,90 € und Croissant 2,80 €, zusammen 6,70 €.

Für Kombiangebote aus Speisen und Getränken im Rahmen einer Verpflegungsdienstleistung erlaubt die Finanzverwaltung seit 2026 auch, den Getränkeanteil pauschal mit 30 % anzusetzen. Im Beispiel wären das nur 1,65 € zu 19 % – deutlich günstiger, weil der Kaffee hier einen hohen Anteil hat. Methoden und Grenzen: Pauschalangebote aufteilen.

Kasse und Belege

Wie ein Kassenbon richtig gelesen wird, zeigt Mehrwertsteuer auf dem Kassenbon.

Weitere Fälle aus dem Bäckerei-Alltag

Grundsätzliches zum Produkt: Mehrwertsteuer auf Brot und Backwaren. Zur Branche insgesamt: Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Bäckerei?

7 % auf Backwaren und Speisen – vor Ort und zum Mitnehmen. Getränke kosten 19 %; Milchgetränke mit mindestens 75 % Milch zum Mitnehmen 7 %.

Gilt für Kaffee to go 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer?

Schwarzer Kaffee und Cappuccino kosten 19 %. Nur Kaffeegetränke mit mindestens 75 % Milchanteil, etwa Latte macchiato, sind zum Mitnehmen mit 7 % begünstigt.

Muss die Bäckerei noch nach „hier essen“ fragen?

Für Speisen nicht mehr, seit 2026 gilt überall 7 %. Bei Milchgetränken bleibt die Frage relevant, weil sie nur zum Mitnehmen ermäßigt sind.

Welche Mehrwertsteuer gilt für Kuchen im Café?

7 %, unabhängig davon, ob der Kuchen am Tisch serviert oder mitgenommen wird.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 15 UStG; Anlage 2 zum UStG (u. a. Kaffee, Backwaren, Nr. 35 Milchmischgetränke)
  • BMF-Schreiben vom 22.12.2025, III C 2 - S 7220/00023/014/027
  • § 146a AO (Kassensicherung und Mitteilungspflicht)