Mehrwertsteuer in Bäckerei und Café
In Bäckerei und Café kosten Brot, Brötchen, Kuchen und belegte Snacks 7 % Mehrwertsteuer – seit dem 1. Januar 2026 auch, wenn der Gast am Tisch isst. Kaffee, Tee und Softdrinks kosten 19 %. Nur Kaffeegetränke mit mindestens 75 % Milch, Kakao und Milch sind zum Mitnehmen mit 7 % begünstigt. Die Frage „hier oder zum Mitnehmen?“ ist deshalb nur noch bei Getränken entscheidend.
Das Wichtigste in Kürze
- Backwaren und Snacks: 7 % – vor Ort und zum Mitnehmen.
- Kaffee schwarz, Espresso, Tee: 19 % – vor Ort und zum Mitnehmen.
- Latte macchiato, Milchkaffee, Kakao mit mindestens 75 % Milch: zum Mitnehmen 7 %, vor Ort 19 %.
- Sitzplätze spielen für Speisen seit 2026 keine Rolle mehr.
- Kombiangebote wie „Kaffee und Croissant“ müssen auf 7 % und 19 % aufgeteilt werden.
Inhalt
Mehrwertsteuer in Bäckerei und Café 2026
| Produkt | vor Ort | zum Mitnehmen |
|---|---|---|
| Brot, Brötchen, Brezeln, Croissants | 7 % | 7 % |
| Kuchen, Torten, Teilchen, Speiseeis | 7 % | 7 % |
| Belegte Brötchen, Suppen, Quiche, Frühstücksteller | 7 % | 7 % |
| Filterkaffee, Espresso, Americano, Tee | 19 % | 19 % |
| Cappuccino, Flat White (meist unter 75 % Milch) | 19 % | 19 % |
| Latte macchiato, Milchkaffee, Kakao (mind. 75 % Milch) | 19 % | 7 % |
| Kaffeegetränke mit Hafer- oder Sojadrink | 19 % | 19 % |
| Softdrinks, Saft, Wasser in Flaschen | 19 % | 19 % |
| Kaffeebohnen, gemahlener Kaffee (Packung) | – | 7 % |
Die Unterscheidung bei Kaffee hat einen einfachen Grund: Röstkaffee ist ein begünstigtes Lebensmittel, ein zubereitetes Kaffeegetränk dagegen ein Getränk. Getränke sind vom ermäßigten Satz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausgenommen. Zum Mitnehmen wird das Getränk geliefert; dann ist nur Milch bzw. ein Milchmischgetränk mit mindestens 75 % Milchanteil ermäßigt. Mehr zur 75-%-Regel: Getränke in der Gastronomie; zum Produkt Kaffee im Handel: Mehrwertsteuer auf Kaffee.
Was 2026 für Sitzplätze und Stehtische gilt
Bis Ende 2025 war die Ausstattung entscheidend: Wer sein Brötchen am Stehtisch oder auf der Sitzbank der Bäckerei aß, nahm eine Restaurationsleistung mit 19 % in Anspruch. Bäckereien mussten deshalb an der Kasse fragen, ob der Kunde vor Ort isst. Seit dem 1. Januar 2026 kosten Speisen in beiden Fällen 7 %. Die Frage bleibt nur bei Getränken nötig – und auch dort nur bei Milchgetränken, die zum Mitnehmen günstiger sind.
Beispiel Theke: Ein Kunde kauft ein Croissant für 2,80 € und einen Cappuccino für 3,90 € und setzt sich ins Café. Croissant: 2,62 € netto + 0,18 € (7 %). Cappuccino: 3,28 € netto + 0,62 € (19 %). Nimmt er stattdessen einen Latte macchiato für 4,20 € mit, sind es 3,93 € netto + 0,27 € (7 %) – vor Ort wären es 0,67 € (19 %).
Kombiangebote: Kaffee und Croissant
Ein Frühstücksangebot „Kaffee und Croissant für 5,50 €“ enthält zwei Steuersätze. Teilen Sie den Preis nach Einzelverkaufspreisen auf: Einzeln kosten Cappuccino 3,90 € und Croissant 2,80 €, zusammen 6,70 €.
- Cappuccino-Anteil: 5,50 € × 3,90 ÷ 6,70 = 3,20 € → 2,69 € netto + 0,51 € USt. (19 %)
- Croissant-Anteil: 2,30 € → 2,15 € netto + 0,15 € USt. (7 %)
Für Kombiangebote aus Speisen und Getränken im Rahmen einer Verpflegungsdienstleistung erlaubt die Finanzverwaltung seit 2026 auch, den Getränkeanteil pauschal mit 30 % anzusetzen. Im Beispiel wären das nur 1,65 € zu 19 % – deutlich günstiger, weil der Kaffee hier einen hohen Anteil hat. Methoden und Grenzen: Pauschalangebote aufteilen.
Kasse und Belege
- Artikel für Backwaren und Speisen einheitlich mit 7 % anlegen; die Unterscheidung „Inhaus/Außer Haus“ nur bei Getränken pflegen.
- Rezepturen für Milchgetränke dokumentieren (Milchmenge, Bechergröße), um den 75-%-Anteil nachweisen zu können.
- Kassenbons müssen die Beträge je Steuersatz ausweisen; bis 250 € genügt der Bruttobetrag je Satz (Kleinbetragsrechnung).
- Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), und seit 2025 sind sie dem Finanzamt zu melden.
Wie ein Kassenbon richtig gelesen wird, zeigt Mehrwertsteuer auf dem Kassenbon.
Weitere Fälle aus dem Bäckerei-Alltag
- Belieferung von Hotels, Kantinen, Kitas: Backwaren als Lieferung 7 %.
- Brot vom Vortag, Spenden an die Tafel: Verkauf zum reduzierten Preis 7 % auf den tatsächlichen Preis; unentgeltliche Abgaben an Tafeln werden von der Finanzverwaltung mit einer Bemessungsgrundlage von 0 € akzeptiert, wenn die Ware nicht mehr verkehrsfähig ist.
- Kaffeebecher-Pfand: teilt den Satz des Getränks.
- Tortenbestellung mit Lieferung und Aufbau für eine Feier: Speise 7 %, Liefergebühr als Nebenleistung ebenfalls 7 %.
- Non-Food wie Geschenkkörbe, Kerzen oder Kaffeemaschinen: 19 %.
Grundsätzliches zum Produkt: Mehrwertsteuer auf Brot und Backwaren. Zur Branche insgesamt: Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Bäckerei?
7 % auf Backwaren und Speisen – vor Ort und zum Mitnehmen. Getränke kosten 19 %; Milchgetränke mit mindestens 75 % Milch zum Mitnehmen 7 %.
Gilt für Kaffee to go 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer?
Schwarzer Kaffee und Cappuccino kosten 19 %. Nur Kaffeegetränke mit mindestens 75 % Milchanteil, etwa Latte macchiato, sind zum Mitnehmen mit 7 % begünstigt.
Muss die Bäckerei noch nach „hier essen“ fragen?
Für Speisen nicht mehr, seit 2026 gilt überall 7 %. Bei Milchgetränken bleibt die Frage relevant, weil sie nur zum Mitnehmen ermäßigt sind.
Welche Mehrwertsteuer gilt für Kuchen im Café?
7 %, unabhängig davon, ob der Kuchen am Tisch serviert oder mitgenommen wird.
Quellen
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 15 UStG; Anlage 2 zum UStG (u. a. Kaffee, Backwaren, Nr. 35 Milchmischgetränke)
- BMF-Schreiben vom 22.12.2025, III C 2 - S 7220/00023/014/027
- § 146a AO (Kassensicherung und Mitteilungspflicht)