Mehrwertsteuer auf Kaffee

Aktualisiert am · Lesezeit 5 Min.

Kaffeebohnen, Kaffeepulver, Kapseln und Pads kosten 7 % Mehrwertsteuer. Fertig zubereiteter Kaffee ist dagegen ein Getränk: Im Café vor Ort fallen immer 19 % an, zum Mitnehmen ebenfalls 19 % – außer bei Kaffeegetränken mit mindestens 75 % Milch wie dem typischen Latte macchiato, die to go nur 7 % kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaffee als Ware: 7 % – Bohnen, Pulver, Kapseln, Pads, löslicher Kaffee (Anlage 2 Nr. 12 und 33).
  • Kaffeegetränk im Café vor Ort: 19 %, auch seit der Gastro-Senkung 2026.
  • Kaffee to go: 19 %, mit mindestens 75 % Milchanteil 7 %.
  • Zusätzlich steckt im Preis die Kaffeesteuer: 2,19 € je kg Röstkaffee und 4,78 € je kg löslichen Kaffee.
Inhalt
  1. Kaffee und Mehrwertsteuer: alle Fälle im Überblick
  2. Bohnen, Pulver, Kapseln: Kaffee als Lebensmittel
  3. Kaffee im Café: warum 19 %?
  4. Kaffee to go: die 75-%-Milchregel
  5. Sonderfälle: Automaten, Büro und Hotel
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Kaffee und Mehrwertsteuer: alle Fälle im Überblick

Stand: Oktober 2026
Produkt oder SituationSatzBegründung
Rohkaffee, Röstkaffee in Bohnen oder gemahlen, entkoffeiniert7 %Kapitel 9, Anlage 2 Nr. 12
Kaffeekapseln und Kaffeepads7 %Kaffee; Kapsel ist Verpackung
Löslicher Kaffee, Cappuccino-Pulver, Kaffeeersatz (Malz, Zichorie)7 %Kapitel 21, Anlage 2 Nr. 33
Kaffee, Espresso, Cappuccino im Café am Tisch19 %Getränke von § 12 Abs. 2 Nr. 15 ausgenommen
Kaffee schwarz oder mit wenig Milch to go19 %Getränk, nicht in Anlage 2
Latte macchiato, Milchkaffee to go mit mind. 75 % Milch7 %Milchmischgetränk, Anlage 2 Nr. 35
Kaffeegetränk mit Haferdrink to go19 %Pflanzendrink zählt nicht als Milch
Eiskaffee oder Cold Brew in Flasche/Dose ohne 75 % Milch19 %Getränk der Position 2202
Kaffeemaschine, Mühle, Entkalker, Filtertüten19 %nicht in Anlage 2

Bohnen, Pulver, Kapseln: Kaffee als Lebensmittel

Kaffee in jeder ungetrunkenen Form gehört zu Kapitel 9 („Kaffee, Tee, Mate und Gewürze“) oder – bei löslichem Kaffee und Kaffeeextrakten – zu Kapitel 21. Beide sind in der Anlage 2 zum UStG vollständig begünstigt. Das gilt auch für Kapseln und Pads: Die Hülle ist nur Verpackung und teilt den Satz des Inhalts. Kapseln mit Milchpulver oder Kakao (etwa für Cappuccino-Systeme) bleiben ebenfalls bei 7 %, weil Milchpulver und Kakaozubereitungen auch begünstigt sind. Für Teeblätter gilt dieselbe Logik (Mehrwertsteuer auf Tee); die Grundregel für alle Nahrungsmittel steht unter Mehrwertsteuer auf Lebensmittel.

Die Kaffeesteuer

Neben der Mehrwertsteuer erhebt Deutschland eine Verbrauchsteuer auf Kaffee: 2,19 € je Kilogramm Röstkaffee und 4,78 € je Kilogramm löslichen Kaffee (§ 2 Kaffeesteuergesetz). Die Kaffeesteuer ist Teil des Nettopreises, die Mehrwertsteuer wird darauf berechnet.

Beispiel: 500 g Kaffeebohnen für 8,99 €
Nettopreis: 8,99 € ÷ 1,07 = 8,40 €, darin Kaffeesteuer 1,10 € (0,5 kg × 2,19 €)
Mehrwertsteuer: 0,59 €
Steuern insgesamt: 1,69 € – rund 19 % des Kaufpreises.

Kaffee im Café: warum 19 %?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft 7 % – aber nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ausdrücklich „mit Ausnahme der Abgabe von Getränken“. Ein Cappuccino am Tisch kostet deshalb 19 %, das Croissant dazu 7 %. Auf dem Kassenbon stehen dann zwei Steuersätze. Mehr dazu: Mehrwertsteuer in Bäckerei und Café und Getränke in der Gastronomie.

Kaffee to go: die 75-%-Milchregel

Wer Kaffee zum Mitnehmen kauft, erhält eine Lieferung. Dann entscheidet die Anlage 2: Kaffee als Getränk ist nicht begünstigt, Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch oder Milcherzeugnissen schon (Nr. 35). Maßgeblich ist der Milchanteil im fertigen Getränk, einschließlich Milchschaum.

Typische Anteile; Betriebe müssen ihre Rezepturen dokumentieren.
Getränk to goMilchanteil (typisch)Satz
Kaffee schwarz, Americano, Espresso0 %19 %
Kaffee mit Milch („Schuss Milch“)10–20 %19 %
Flat Whiteca. 60–70 %meist 19 %
Cappuccinoca. 65–80 %je nach Rezeptur
Latte macchiato, Milchkaffee, Chai Latte mit Kuhmilchab 75 %7 %
Latte macchiato mit Haferdrink0 % Milch19 %

Rechenbeispiel: Ein Latte macchiato to go für 4,20 € enthält 0,27 € Mehrwertsteuer (7 %). Ein Cappuccino mit weniger als 75 % Milch für 3,80 € enthält 0,61 € (19 %). Vor Ort am Tisch wären es beim Latte 0,67 €. Für eigene Rechnungen: Rechner für 7 % und 19 %.

Warum ein Hafer-Latte immer 19 % kostet, erklärt Mehrwertsteuer auf Hafermilch. Die Milchregel im Detail: Mehrwertsteuer auf Milch.

Sonderfälle: Automaten, Büro und Hotel

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Kaffee?

Auf Kaffeebohnen, Pulver, Kapseln und löslichen Kaffee 7 %. Auf Kaffee als Getränk 19 %, zum Mitnehmen mit mindestens 75 % Milch 7 %.

Hat Kaffee im Café seit 2026 nur noch 7 %?

Nein. Die Senkung für die Gastronomie seit 1. Januar 2026 gilt nur für Speisen. Getränke, auch Kaffee, kosten vor Ort weiterhin 19 %.

Warum ist der Latte to go günstiger besteuert als vor Ort?

To go liegt eine Lieferung vor, und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch stehen in Anlage 2 zum UStG. Vor Ort liegt eine Restaurationsleistung vor, bei der Getränke ausgenommen sind.

Wie hoch ist die Kaffeesteuer?

2,19 € pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 € pro Kilogramm löslichen Kaffee. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich auf den Preis einschließlich Kaffeesteuer berechnet.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 15 UStG, Anlage 2 Nr. 12, 33 und 35 zum UStG – gesetze-im-internet.de
  • Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG), § 2 Steuertarif
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 3.6 und 12.1