Preisänderung bei neuem Mehrwertsteuersatz

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Ändert sich der Mehrwertsteuersatz und bleibt der Nettopreis gleich, berechnen Sie den neuen Preis mit der Formel Brutto neu = Brutto alt × (1 + neuer Satz) ÷ (1 + alter Satz). Bei einem Wechsel von 19 % auf 21 % steigt ein Preis von 119,00 € auf 121,00 €, also um 1,68 %. Der Rechner zeigt das Ergebnis für jeden Betrag und jedes Szenario.

Preis bei neuem Mehrwertsteuersatz

Neuer Bruttopreis121,00 €Differenz+2,00 €Preisänderung+1,68 %

Das Wichtigste in Kürze

  • Formel: Brutto neu = Brutto alt × (100 + neuer Satz) ÷ (100 + alter Satz).
  • Eine Erhöhung um 2 Prozentpunkte (19 % → 21 %) verteuert Bruttopreise nicht um 2 %, sondern um 1,68 %.
  • Die Formel unterstellt vollständige Weitergabe. Ob Händler das tun, ist ihre Entscheidung – eine Pflicht gibt es nicht.
  • Für Altverträge regelt § 29 UStG einen Ausgleichsanspruch bei Satzänderungen.
Inhalt
  1. Die Formel für die Preisänderung
  2. Szenarien im Überblick
  3. Beispiele aus der Praxis
  4. Wenn der Händler den Bruttopreis hält
  5. Satzänderung bei laufenden Verträgen
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Die Formel für die Preisänderung

Brutto neu = Brutto alt × (100 + Satz neu) ÷ (100 + Satz alt)

Der Nettopreis bleibt unverändert, nur die Steuer darauf ändert sich. Die prozentuale Preisänderung beträgt:

Änderung in % = ((100 + Satz neu) ÷ (100 + Satz alt) − 1) × 100

Beispiel 19 % → 21 %: 121 ÷ 119 = 1,0168 – der Preis steigt um 1,68 %. Ein Sofa für 2.500,00 € würde 2.542,02 € kosten, also 42,02 € mehr. Die Umrechnungsfaktoren aller Sätze stehen unter Mehrwertsteuer-Faktoren.

Szenarien im Überblick

Bei vollständiger Weitergabe und unverändertem Nettopreis; kaufmännisch auf Cent gerundet.
WechselFaktorÄnderungPreis 4,99 €Preis 1.000,00 €Bezug
19 % → 21 %1,0168+1,68 %5,07 €1.016,81 €diskutierte Erhöhung
19 % → 22 %1,0252+2,52 %5,12 €1.025,21 €diskutierte Erhöhung
7 % → 10 %1,0280+2,80 %5,13 €1.028,04 €diskutierte Anhebung des ermäßigten Satzes
7 % → 0 %0,9346−6,54 %4,66 €934,58 €Vorschlag 0 % auf Lebensmittel
19 % → 7 %0,8992−10,08 %4,49 €899,16 €Speisen in der Gastronomie 2026
7 % → 19 %1,1121+11,21 %5,55 €1.112,15 €Speisen in der Gastronomie 2024
19 % → 16 %0,9748−2,52 %4,86 €974,79 €Senkung Juli 2020
7 % → 5 %0,9813−1,87 %4,90 €981,31 €Senkung Juli 2020

Beispiele aus der Praxis

Speisen im Restaurant 2026

Seit dem 1.1.2026 gelten für Speisen 7 % statt 19 %. Ein Gericht für 24,90 € hätte bei voller Weitergabe nur noch 24,90 € × 107 ÷ 119 = 22,39 € kosten müssen. Ob ein Betrieb die Senkung weitergibt oder den Preis hält, entscheidet er selbst; beim gehaltenen Preis bleiben ihm pro Gericht 2,35 € mehr netto (23,27 € statt 20,92 €). Mehr dazu: Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Lebensmittel bei 0 %

Würde der Satz auf Grundnahrungsmittel von 7 % auf 0 % sinken, kostete ein Wocheneinkauf von 120,00 € rechnerisch 112,15 €, also 7,85 € weniger. Die Debatte dazu: 0 % Mehrwertsteuer auf Lebensmittel.

Erhöhung des Regelsatzes

Eine Anhebung auf 21 % oder 22 % wurde 2026 diskutiert. Laut Bundesfinanzministerium ist sie nicht Teil der Haushaltsplanung 2027; ein Gesetzentwurf liegt nicht vor (Stand: Oktober 2026). Aktuelles unter Mehrwertsteuer-Erhöhung und Mehrwertsteuer 2027.

Wenn der Händler den Bruttopreis hält

Nicht jede Satzänderung landet beim Kunden. Bleibt der Bruttopreis gleich, ändert sich der Nettoerlös des Händlers. Beispiel 19 % → 21 % bei einem Preis von 4,99 €: Netto vorher 4,19 €, nachher 4,12 €. Der Händler verliert 0,07 € pro Stück, rund 1,67 % seines Nettoerlöses. Studien zu früheren Änderungen zeigen, dass Erhöhungen meist schneller und vollständiger weitergegeben werden als Senkungen. Hintergründe: Mehrwertsteuersenkung: Wirkung auf Preise und Mehrwertsteuer und Inflation.

Satzänderung bei laufenden Verträgen

Für den Steuersatz zählt der Zeitpunkt der Leistung, nicht der Vertragsschluss oder die Zahlung (§ 27 Abs. 1 UStG). Bei Verträgen, die mindestens vier Monate vor der Satzänderung geschlossen wurden, kann der leistende Unternehmer nach § 29 UStG einen angemessenen Ausgleich der Mehrbelastung verlangen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Umgekehrt kann der Kunde bei einer Senkung eine Minderung verlangen. Bei Preisen, die ausdrücklich „netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer“ vereinbart sind, ändert sich der Bruttobetrag automatisch.

Besonders achtsam sollten Sie bei Anzahlungen, Dauerleistungen und Rechnungen über den Stichtag hinweg sein; Beispiele aus dem Jahr 2020 zeigt die Seite 16 % Mehrwertsteuer. Bei größeren Verträgen empfiehlt sich vor einer Satzänderung eine Abstimmung mit der Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den neuen Preis bei einer Mehrwertsteuererhöhung?

Multiplizieren Sie den alten Bruttopreis mit (100 + neuer Satz) und teilen Sie durch (100 + alter Satz). Von 19 % auf 21 %: 119,00 € × 121 ÷ 119 = 121,00 €.

Um wie viel Prozent steigen Preise, wenn die Mehrwertsteuer von 19 auf 21 % steigt?

Um 1,68 %, wenn der Nettopreis gleich bleibt und die Erhöhung voll weitergegeben wird.

Müssen Händler eine Steuersenkung weitergeben?

Nein. Preise sind frei kalkulierbar. Nur bei vertraglich vereinbarten Nettopreisen zuzüglich Umsatzsteuer ändert sich der Bruttobetrag automatisch.

Welcher Satz gilt für einen Vertrag, der vor der Änderung geschlossen wurde?

Der Satz zum Zeitpunkt der Leistung. Für Altverträge kann § 29 UStG einen Ausgleich der Mehr- oder Minderbelastung vorsehen.

Quellen

  • § 12, § 27 Abs. 1 und § 29 UStG – gesetze-im-internet.de
  • Steueränderungsgesetz 2025 (ermäßigter Satz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2026)
  • Bundesministerium der Finanzen: Äußerungen zur Haushaltsplanung 2027 (Stand Oktober 2026)