Mehrwertsteuer 2027: geplante Änderungen
Für 2027 ist keine Änderung der Mehrwertsteuersätze beschlossen: Es gelten weiterhin 19 % und 7 %, für Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 %. Das im Frühjahr 2026 diskutierte Modell „21-10-0“ ist nicht Teil der Haushaltsplanung 2027, und die Einkommensteuerreform 2027 wird ohne Mehrwertsteuererhöhung finanziert. Sicher ändert sich 2027 vor allem etwas bei der E-Rechnung.
Stand: 9. Oktober 2026. Diese Seite enthält nur beschlossene oder offiziell eingebrachte Maßnahmen sowie belegte Aussagen der Bundesregierung. Wir aktualisieren sie bei jeder neuen Entwicklung.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuersätze 2027: 19 % und 7 % – unverändert nach heutigem Recht.
- Kein Gesetzentwurf für eine Mehrwertsteuererhöhung; der Haushaltsentwurf 2027 (eingebracht am 8.9.2026) sieht keine vor.
- E-Rechnung: Ab 1.1.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen.
- Einkommensteuerreform 2027 (Kabinett 2.9.2026): Entlastung ohne Mehrwertsteuer, aber Senkung des Handwerkerbonus geplant.
Inhalt
Welche Mehrwertsteuersätze gelten 2027?
| Bereich | 2026 | 2027 (geltendes Recht) |
|---|---|---|
| Regelsatz | 19 % | 19 % |
| Ermäßigter Satz (Lebensmittel, Bücher, ÖPNV, Hotel) | 7 % | 7 % |
| Speisen in Restaurants und beim Catering | 7 % | 7 % (unbefristet) |
| Getränke in der Gastronomie | 19 % | 19 % |
| Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden | 0 % | 0 % |
Die Grundlagen der heutigen Sätze erklärt Mehrwertsteuer in Deutschland 2026. Zur dauerhaften Senkung für Speisen: Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Mehrwertsteuer 2027: Was wurde diskutiert?
Im Frühjahr und Sommer 2026 berichteten Medien über Pläne in der Koalition, die Mehrwertsteuer anzuheben, um Entlastungen bei der Einkommensteuer oder Lücken im Haushalt zu finanzieren. Gesichert ist Folgendes:
- 24. März 2026: Das Handelsblatt berichtet, die Regierung prüfe eine Anhebung um zwei bis drei Prozentpunkte. Das Bundesfinanzministerium widerspricht.
- 27. März 2026: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD): „Mein Weg ist es nicht.“ Unionsfraktionschef Jens Spahn bringt 0 % auf Grundnahrungsmittel ins Gespräch.
- Mai 2026: Berichte über das Modell „21-10-0“ – 21 % Regelsatz, 10 % ermäßigt, 0 % auf Lebensmittel – im Koalitionsausschuss, teils mit Zieldatum 1.1.2027. Ein Gesetzentwurf folgt nicht.
- Juli 2026: Der Koalitionsausschuss beschließt ein Reformpaket ohne Mehrwertsteuererhöhung. Bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2027 am 6. Juli erklärt Klingbeil, eine Erhöhung sei kein Bestandteil der Haushaltsplanung 2027; spätere Jahre schließt er nicht ausdrücklich aus. Medien berichten zugleich über Überlegungen zu bis zu 22 % ab 2028.
- 2. September 2026: Das Kabinett beschließt das Einkommensteuerreformgesetz 2027 – ohne Mehrwertsteuer.
- 8. September 2026: Klingbeil bringt den Haushaltsentwurf 2027 im Bundestag ein. Eine Mehrwertsteueränderung ist darin nicht enthalten.
Die vollständige Chronik mit Quellen und die Argumente beider Seiten: Mehrwertsteuer-Erhöhung: Stand der Debatte. Die Positionen der Regierungsparteien: Die Bundesregierung und die Mehrwertsteuer.
Einkommensteuerreform 2027 und Mehrwertsteuer
Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 soll Steuerzahler um rund 10 Milliarden Euro im Jahr entlasten. Zur Gegenfinanzierung sieht der Regierungsentwurf unter anderem eine Anpassung des Spitzensteuersatzes für sehr hohe Einkommen vor. Eine Mehrwertsteuererhöhung ist nicht Teil des Gesetzes.
Indirekt betrifft die Reform die Mehrwertsteuer bei Handwerkerrechnungen: Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG soll ab 2027 von 20 % auf 15 % der Arbeitskosten inklusive Mehrwertsteuer sinken, der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 €. Details und ein Rechenbeispiel: Handwerkerkosten absetzen. Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen.
Was sich 2027 sicher ändert
E-Rechnung: Ausstellungspflicht für größere Unternehmen
Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 € im Vorjahr Rechnungen an andere inländische Unternehmen als E-Rechnung im strukturierten Format ausstellen. Für kleinere Unternehmen gilt die Pflicht ab 2028; bis Ende 2027 dürfen sie noch Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Einzelheiten: E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028 und XRechnung und ZUGFeRD.
Kleinsendungen aus Drittländern
Der seit dem 1. Juli 2026 erhobene EU-Pauschalzoll von 3 € je Warenposition auf Kleinsendungen gilt 2027 weiter; er ist als Übergangsregel bis mindestens Juli 2028 angelegt (Bestellungen aus dem Ausland).
Ausblick 2028
Für 2028 sind bereits weitere Änderungen beschlossen oder geplant: Ist-Versteuerer müssen auf Rechnungen darauf hinweisen, Kunden dürfen die Vorsteuer dann erst nach Zahlung abziehen (Ist-Versteuerung), und die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen. In der Schweiz wird am 29. November 2026 über eine Anhebung des Normalsatzes auf 8,5 % ab frühestens 2028 abgestimmt.
Was Unternehmen jetzt vorbereiten können
- Kassen- und Warenwirtschaftssysteme so aufsetzen, dass ein Satzwechsel ohne großen Aufwand möglich ist.
- Langfristige Verträge mit einer Klausel zur Anpassung bei Steuersatzänderungen versehen; ohne Klausel greift § 29 UStG nur für Verträge, die mindestens vier Monate vor Inkrafttreten geschlossen wurden.
- Die E-Rechnungs-Umstellung zum 1.1.2027 abschließen, falls der Vorjahresumsatz über 800.000 € liegt.
Was eine Satzänderung für einzelne Preise bedeuten würde, zeigt der Rechner für Preisänderungen bei neuem Steuersatz.
Häufige Fragen
Steigt die Mehrwertsteuer 2027?
Nach heutigem Stand nein. Es gibt keinen Gesetzentwurf; der Finanzminister hat erklärt, eine Erhöhung sei kein Bestandteil der Haushaltsplanung 2027. Es gelten weiterhin 19 % und 7 %.
Was ist das Modell 21-10-0?
Ein im Frühjahr 2026 diskutiertes Modell: 21 % Regelsatz, 10 % ermäßigter Satz und 0 % auf Lebensmittel. Es wurde nicht beschlossen.
Bleibt die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants 2027 bei 7 %?
Ja. Die Senkung gilt seit dem 1. Januar 2026 unbefristet. Getränke bleiben bei 19 %.
Was ändert sich 2027 bei der Umsatzsteuer für Unternehmen?
Vor allem die E-Rechnung: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen B2B-Rechnungen ab 1. Januar 2027 elektronisch ausstellen.
Quellen
- Bundesregierung: Einkommensteuerreformgesetz 2027, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026 (BR-Drs. 507/26)
- Deutscher Bundestag: Finanzminister Klingbeil stellt Haushaltsentwurf für 2027 vor, Textarchiv 08.09.2026
- Handelsblatt, 24.03.2026; Tagesspiegel, 27.03.2026; Stuttgarter Zeitung, 28.07.2026
- Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (E-Rechnungspflicht, § 14 UStG und § 27 Abs. 38 UStG)
- Art. 105 Abs. 3 und Art. 106 Abs. 3 Grundgesetz; § 29 UStG