Mehrwertsteuer beim Tierarzt
Tierarztrechnungen enthalten in Deutschland 19 % Mehrwertsteuer, denn die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen gilt nur für Menschen. Ermäßigte 7 % gibt es nur für wenige landwirtschaftliche Leistungen wie die künstliche Besamung oder Leistungen der Tierzucht. Eine Senkung für Haustierbehandlungen lehnt die Bundesregierung mit Verweis auf das EU-Recht ab (Stand: Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Behandlung von Haus- und Nutztieren: 19 % – keine Befreiung nach § 4 Nr. 14 UStG.
- 7 % nur für Leistungen der Tierzucht, künstliche Besamung und Leistungsprüfungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG).
- Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nennt Nettobeträge; die Umsatzsteuer kommt hinzu.
- Landwirte und andere Unternehmer können die Steuer als Vorsteuer abziehen, Privathalter nicht.
Inhalt
Warum kosten Tierarztleistungen 19 % Mehrwertsteuer?
Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst nur Heilbehandlungen „im Bereich der Humanmedizin“. Grundlage ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die ebenfalls nur die Behandlung von Menschen erfasst. Tierärztliche Leistungen sind deshalb steuerpflichtig – und da sie in der Liste der ermäßigt besteuerten Leistungen fehlen, gilt der Regelsatz von 19 %.
Das gilt für den Hund in der Kleintierpraxis ebenso wie für das Pferd oder die Milchkuh. Auch Medikamente, die der Tierarzt abgibt, kosten 19 %. Futter aus der Praxis ist dagegen meist mit 7 % begünstigt (Mehrwertsteuer auf Tierfutter).
Was kostet die Mehrwertsteuer beim Tierarzt?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) enthält Nettogebühren. Auf die Summe aus Gebühren, Medikamenten und Material wird die Umsatzsteuer aufgeschlagen.
| Rechnungsbetrag netto | USt. 19 % | Brutto | zum Vergleich mit 7 % |
|---|---|---|---|
| 50,00 € | 9,50 € | 59,50 € | 53,50 € |
| 120,00 € | 22,80 € | 142,80 € | 128,40 € |
| 500,00 € | 95,00 € | 595,00 € | 535,00 € |
| 2.000,00 € | 380,00 € | 2.380,00 € | 2.140,00 € |
Bei einer Operation für 2.000 € netto zahlen Halter also 380 € Umsatzsteuer. Viele Tierkrankenversicherungen erstatten den Bruttobetrag, also einschließlich Steuer.
Ausnahmen: 7 % für Tierzucht und Besamung
§ 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG begünstigt Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und Milchwirtschaft dienen. Führt ein Tierarzt eine Besamung bei einer Kuh durch, gilt dafür 7 %; die Behandlung derselben Kuh wegen einer Euterentzündung kostet 19 %.
| Leistung | Steuersatz |
|---|---|
| Behandlung, Impfung, Operation (Haustier oder Nutztier) | 19 % |
| Abgabe von Tierarzneimitteln | 19 % |
| Künstliche Besamung, Leistungen der Vatertierhaltung | 7 % |
| Leistungsprüfungen in der Tierzucht und Milchwirtschaft | 7 % |
| Futtermittel aus der Praxis | 7 % |
| Tierphysiotherapie, Tierheilpraktiker, Hundefriseur, Tierpension | 19 % |
Zum Kauf von Tieren selbst – bei dem teils 7 % gelten – siehe Mehrwertsteuer beim Kauf von Tieren.
Landwirte und andere Unternehmer: Vorsteuerabzug
Regelbesteuerte landwirtschaftliche Betriebe, Reitställe, Zuchtbetriebe oder Unternehmen mit Diensthunden ziehen die Umsatzsteuer aus der Tierarztrechnung als Vorsteuer ab. Für sie ist der Steuersatz damit kostenneutral. Landwirte, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, haben dagegen keinen gesonderten Vorsteuerabzug; ihre Vorsteuern sind pauschal abgegolten (Umsatzsteuer in der Landwirtschaft). Die volle Belastung tragen private Tierhalter und Tierschutzvereine ohne Vorsteuerabzug.
Politische Debatte: 7 % für Tierarztrechnungen?
Seit der GOT-Novelle vom November 2022, die viele Gebühren deutlich erhöht hat, fordern Tierschutzorganisationen und einzelne Abgeordnete einen ermäßigten Satz oder eine Befreiung. Eine Petition dazu aus dem Jahr 2022 blieb ohne Erfolg.
Im August 2026 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/7349): Ein ermäßigter Satz für tierärztliche Leistungen sei nach geltendem Unionsrecht nicht zulässig, weil Veterinärleistungen in Anhang III der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht aufgeführt sind. Eine Änderung der Richtlinie hat sie nicht geprüft. Zur Kostenentwicklung verweist die Regierung auf die laufende Evaluierung der GOT, deren Ergebnisse Ende 2026 erwartet werden. Stand: Oktober 2026 ist keine Gesetzesänderung geplant.
Einen Überblick über weitere Reformdebatten bietet Mehrwertsteuer-Erhöhung: Stand der Debatte. Wie die ermäßigten Sätze in anderen Mitgliedstaaten aussehen, zeigt Mehrwertsteuersätze in der EU.
Tierarzt als Kleinunternehmer
Auch Tierärzte können die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Für eine Praxis mit Vollbetrieb ist das selten; für mobile Tierärztinnen im Nebenerwerb oder Praxisgründungen kann es relevant sein. Rechnungen enthalten dann keine Umsatzsteuer, sondern einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer zahlt man beim Tierarzt?
19 % auf Gebühren, Medikamente und Material. Bei 120 € netto sind das 22,80 € Umsatzsteuer, insgesamt also 142,80 €.
Warum sind Tierarztkosten nicht umsatzsteuerfrei wie beim Humanarzt?
Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen gilt nach deutschem und EU-Recht nur für die Humanmedizin.
Wird die Mehrwertsteuer beim Tierarzt gesenkt?
Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Die Bundesregierung hält eine Senkung nach EU-Recht für unzulässig und wartet die GOT-Evaluierung ab.
Gibt es beim Tierarzt Leistungen mit 7 %?
Ja, aber nur in der Tierzucht: künstliche Besamung, Leistungsprüfungen und ähnliche Zuchtleistungen. Außerdem kostet Futter aus der Praxis meist 7 %.
Quellen
- § 4 Nr. 14 Buchst. a und § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG
- Art. 98 und Anhang III sowie Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL
- Deutscher Bundestag, hib 651/2026 vom 19.8.2026: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, Drucksache 21/7349
- Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 22.11.2022