Mehrwertsteuer bei Taxifahrten
Taxifahrten kosten 7 % Mehrwertsteuer, wenn die Fahrt innerhalb einer Gemeinde bleibt oder die Strecke höchstens 50 km lang ist. Längere Fahrten über Gemeindegrenzen hinweg kosten 19 % – für den gesamten Fahrpreis. Mietwagen und Fahrdienste wie Uber oder Bolt mit Mietwagen berechnen immer 19 %.
Das Wichtigste in Kürze
- 7 %: Taxifahrt innerhalb einer Gemeinde (egal wie lang) oder Strecke bis 50 km (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG).
- 19 %: Taxifahrt über 50 km, die eine Gemeindegrenze überschreitet – auf den ganzen Preis.
- Mietwagen, Limousinenservice, App-Fahrdienste mit Mietwagen: immer 19 %.
- Krankentransport in besonders eingerichteten Fahrzeugen: steuerfrei (§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG).
Inhalt
Die 50-km-Regel für Taxis
Der ermäßigte Steuersatz gilt für die Personenbeförderung „im Verkehr mit Taxen“, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:
- Die Fahrt findet innerhalb einer Gemeinde statt – unabhängig von der Länge. Eine 60-km-Fahrt quer durch Berlin kostet daher 7 %.
- Die Beförderungsstrecke beträgt höchstens 50 km – auch wenn die Fahrt in eine andere Gemeinde führt.
Maßgeblich ist die tatsächlich gefahrene Strecke mit dem Fahrgast, nicht die Luftlinie und nicht die Anfahrt zum Abholort. Wird die Grenze von 50 km überschritten und verlässt das Taxi die Gemeinde, gilt der Regelsatz für die gesamte Fahrt, nicht nur für die Kilometer über 50.
| Fahrt | Strecke | Steuersatz |
|---|---|---|
| Innenstadt zum Hauptbahnhof | 6 km | 7 % |
| Quer durch Hamburg | 55 km | 7 % |
| Stadt zum Flughafen in der Nachbargemeinde | 35 km | 7 % |
| Stadt zum Flughafen in einer anderen Stadt | 80 km | 19 % |
| Grenzüberschreitende Fahrt ins Ausland | – | nur inländischer Teil steuerbar |
Beispiel: Eine Flughafenfahrt über 80 km kostet 140,00 €. Weil die Strecke über 50 km liegt und die Gemeindegrenze überschritten wird, enthält der Preis 22,35 € Umsatzsteuer (19 %), netto 117,65 €. Mit 7 % wären es nur 9,16 €. Eine Stadtfahrt für 25,00 € enthält 1,64 € Umsatzsteuer.
Mietwagen, Uber, Bolt und Limousinen: 19 %
Die Ermäßigung gilt nur für Taxen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, nicht für Mietwagen mit Fahrer. Der Bundesfinanzhof hat das 2014 als unionsrechtskonform bestätigt: Taxis unterliegen einer Betriebs- und Beförderungspflicht sowie festen Tarifen, Mietwagen nicht. Das hat Folgen für App-Dienste:
- Fahrten mit lizenzierten Taxis, die über eine App gebucht werden, bleiben bei 7 % (bis 50 km bzw. innerhalb der Gemeinde).
- Fahrten mit Mietwagenunternehmen (etwa die Standardkategorien vieler Fahrdienst-Apps) kosten 19 %.
- Die Vermittlungsprovision der Plattform an das Fahrunternehmen ist eine eigene Leistung mit 19 %.
Im April 2026 forderte ein Plattformanbieter in einer Stellungnahme an die Bundesregierung, Mietwagenfahrten steuerlich mit Taxis gleichzustellen. Stand Oktober 2026 liegt dazu kein Gesetzentwurf vor.
Krankenfahrten und Krankentransporte
| Art der Fahrt | Steuer |
|---|---|
| Krankenfahrt im Taxi (sitzend, ohne Betreuung), bis 50 km oder innerhalb der Gemeinde | 7 % |
| Krankenfahrt im Taxi über 50 km und über die Gemeindegrenze | 19 % |
| Krankenfahrt im Mietwagen | grundsätzlich 19 % |
| Krankentransport in besonders eingerichtetem Fahrzeug | steuerfrei |
Für Krankenfahrten mit Mietwagen hat der BFH eine Ausnahme zugelassen: Gelten für Taxis und Mietwagen dieselben Sondervereinbarungen mit den Krankenkassen, kann auch die Mietwagenfahrt ermäßigt sein. Qualifizierte Krankentransporte mit Liegendtransport oder medizinischer Betreuung sind nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steuerfrei.
Taxiquittungen und Vorsteuerabzug
Taxiquittungen bis 250 € brutto sind Kleinbetragsrechnungen: Name und Anschrift des Taxiunternehmens, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz genügen. Für den Vorsteuerabzug bei Dienstreisen muss der Steuersatz auf der Quittung stehen. Ist er nicht angegeben, kann das Unternehmen keine Vorsteuer ziehen. Fahrten bis 50 km rechnen Sie mit 7 % heraus, längere mit 19 %. Bei Fernfahrten über 250 € ist eine vollständige Rechnung mit Steuerbetrag nötig (Pflichtangaben).
Trinkgeld an angestellte Fahrer ist umsatzsteuerfrei, Trinkgeld an den selbst fahrenden Unternehmer dagegen nicht (Trinkgeld und Mehrwertsteuer).
Abgrenzung zu Bus und Bahn
Für Bahnfahrten gilt seit 2020 unabhängig von der Strecke 7 % (Mehrwertsteuer bei Bahntickets). Busse im Linienverkehr folgen derselben 50-km-Regel wie Taxis; Fernbusse über 50 km kosten 19 %. Das Deutschlandticket ist als Nahverkehrsticket mit 7 % besteuert (Mehrwertsteuer im Deutschlandticket). Alle ermäßigten Leistungen listet die Seite 7 % Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Taxifahrten?
7 % innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 km Strecke, sonst 19 % auf den gesamten Fahrpreis.
Gilt die 50-km-Grenze auch innerhalb einer Großstadt?
Nein. Innerhalb einer Gemeinde gilt immer 7 %, auch wenn die Fahrt länger als 50 km ist.
Wie viel Mehrwertsteuer berechnet Uber?
Bei Fahrten mit Mietwagen 19 %. Wird über die App ein lizenziertes Taxi gebucht, gelten die Taxi-Regeln mit 7 % bis 50 km.
Was steht auf einer Taxiquittung zur Mehrwertsteuer?
Der Bruttobetrag und der Steuersatz (7 % oder 19 %). Daraus lässt sich die Vorsteuer berechnen, sofern die Quittung höchstens 250 € beträgt.
Quellen
- § 12 Abs. 2 Nr. 10 und § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG; § 33 UStDV (Kleinbetragsrechnung)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 12.13 (Personenbeförderung)
- BFH, Urteile vom 2.7.2014, XI R 22/10 (Taxi und Mietwagen) und XI R 39/10 (Krankenfahrten mit Mietwagen)
- Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Stellungnahme zur Gleichstellung von Mietwagen beim Steuersatz, April 2026