Mehrwertsteuer im Hotel

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Im Hotel gilt für die Übernachtung 7 % Mehrwertsteuer. Seit dem 1. Januar 2026 kosten auch die Speisen beim Frühstück 7 %, Kaffee, Saft und andere Getränke dagegen 19 %. Parkplatz, WLAN, Sauna und Wellness werden mit 19 % besteuert – auch wenn sie im Zimmerpreis enthalten sind. Für Pauschalangebote dürfen Hotels diese Leistungen vereinfacht mit 15 % des Preises ansetzen.

Hotelrechnung aufteilen

Netto gesamt144,60 €MwSt. 7 %8,85 €MwSt. 19 %3,45 €Brutto gesamt156,90 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Übernachtung: 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), unverändert seit 2010.
  • Frühstück seit 2026: Speisen 7 %, Getränke 19 %.
  • Parken, WLAN, Sauna, Fitness, Wäscheservice, Transfer: 19 % – der EuGH hat dieses Aufteilungsgebot am 5.3.2026 bestätigt.
  • Servicepauschale: Nicht begünstigte Leistungen im Paket dürfen als Sammelposten mit 15 % des Pauschalpreises angesetzt werden (bis 2025: 20 %).
Inhalt
  1. Mehrwertsteuer im Hotel: Welche Leistung mit welchem Satz?
  2. Beispiel: Rechnung mit Einzelpositionen
  3. Business-Package und Servicepauschale (15 %)
  4. Übernachtungsteuer, Minibar und Sonderfälle
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Mehrwertsteuer im Hotel: Welche Leistung mit welchem Satz?

Stand: Oktober 2026, nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 und 15 UStG.
LeistungSteuersatz 2026
Übernachtung inkl. Reinigung, Bettwäsche, Strom, TV im Zimmer7 %
Frühstück, Halbpension, Room Service – Speisen7 %
Frühstück, Minibar, Bar – Getränke19 %
Parkplatz, Garage, E-Ladesäule19 %
WLAN, Telefon19 %
Sauna, Pool, Fitnessraum, Massagen19 %
Wäsche- und Bügelservice, Schuhputzservice19 %
Shuttle vom Bahnhof oder Flughafen19 % (Nahverkehr ggf. 7 %)
Tagungsräume und Tagungstechnikin der Regel 19 %

Der ermäßigte Satz für Beherbergung gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG nur für Leistungen, die unmittelbar der Vermietung dienen. Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2026 in den verbundenen Rechtssachen C-409/24 bis C-411/24 entschieden, dass Deutschland Frühstück, Parken, Wellness und WLAN vom ermäßigten Satz ausnehmen darf, auch wenn sie im Paketpreis enthalten sind. Der BFH hat das inzwischen in Folgeentscheidungen umgesetzt. Für Frühstücksspeisen gilt seit 2026 trotzdem 7 % – aber nicht als Teil der Übernachtung, sondern als Verpflegungsdienstleistung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG.

Beispiel: Rechnung mit Einzelpositionen

Ein Geschäftsreisender bucht ein Zimmer für 120,00 €, Frühstücksbuffet für 22,00 € und einen Garagenplatz für 15,00 € (alle Preise brutto). Das Hotel teilt das Frühstück mit der 30-%-Vereinfachung für Kombiangebote auf: 6,60 € Getränke, 15,40 € Speisen.

PositionBruttoNettoUSt.
Übernachtung (7 %)120,00 €112,15 €7,85 €
Frühstück, Speisenanteil 70 % (7 %)15,40 €14,39 €1,01 €
Frühstück, Getränkeanteil 30 % (19 %)6,60 €5,55 €1,05 €
Garage (19 %)15,00 €12,61 €2,39 €
Summe157,00 €144,70 €12,30 €

Die Aufteilung von Pauschalen erklärt Pauschalangebote in der Gastronomie aufteilen. Für die Aufteilung beliebiger Belege eignet sich der Mischsatz-Rechner.

Business-Package und Servicepauschale (15 %)

Viele Hotels verkaufen Pakete zum Festpreis, etwa Übernachtung inklusive Frühstück, WLAN und Parken. Für solche Pakete erlaubt die Finanzverwaltung eine Vereinfachung (Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE): Die nicht begünstigten Leistungen dürfen in einem Sammelposten zusammengefasst und mit einem pauschalen Anteil am Paketpreis angesetzt werden. Mit dem BMF-Schreiben vom 22.12.2025 wurde dieser Anteil ab 2026 von 20 % auf 15 % gesenkt.

In den Sammelposten dürfen diese Leistungen: Frühstück, Nutzung von Kommunikationsnetzen, Reinigung und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice, Transfer zwischen Bahnhof oder Flughafen und Hotel, Gepäcktransport außerhalb des Hotels, Sauna, Fitnessgeräte und Parkplätze.

Beispiel Business-Package für 159,00 €:
Sammelposten 15 % = 23,85 € zu 19 % → 20,04 € netto + 3,81 € USt.
Übernachtung 85 % = 135,15 € zu 7 % → 126,31 € netto + 8,84 € USt.
Umsatzsteuer gesamt: 12,65 €. Auf der Rechnung erscheint der Sammelposten z. B. als „Business-Package (Frühstück, WLAN, Parken)“.

Die Pauschale ist eine Vereinfachung. Wer genau aufteilt, kann den Frühstücks-Speisenanteil mit 7 % ansetzen. Im Sammelposten wird das Frühstück dagegen vollständig mit 19 % behandelt. Hotels sollten durchrechnen, welche Variante zu ihrem Preismodell passt.

Übernachtungsteuer, Minibar und Sonderfälle

Ferienwohnungen folgen denselben Grundsätzen, siehe Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen. Alle Regeln für Restaurants und Speisen: Mehrwertsteuer in der Gastronomie; Getränke im Detail: Getränke in der Gastronomie. Zum ermäßigten Satz allgemein: 7 % Mehrwertsteuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer im Hotel?

7 % auf die Übernachtung und seit 2026 auch auf Frühstücksspeisen. Getränke, Parken, WLAN und Wellness kosten 19 %.

Welche Mehrwertsteuer gilt für das Hotelfrühstück 2026?

Die Speisen kosten 7 %, die Getränke 19 %. Bei einem Frühstückspreis mit Getränken darf der Getränkeanteil vereinfacht mit 30 % angesetzt werden.

Was ist die 15-%-Servicepauschale im Hotel?

Eine Vereinfachung der Finanzverwaltung: Nicht ermäßigte Leistungen in einem Paket wie Frühstück, WLAN und Parken dürfen pauschal mit 15 % des Paketpreises zu 19 % versteuert werden. Bis Ende 2025 waren es 20 %.

Muss der Hotelparkplatz mit 19 % abgerechnet werden?

Ja. Parkplätze dienen nicht unmittelbar der Beherbergung. Der EuGH hat am 5.3.2026 bestätigt, dass Deutschland sie vom ermäßigten Satz ausnehmen darf.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 11 und Nr. 15 UStG
  • BMF-Schreiben vom 22.12.2025, III C 2 - S 7220/00023/014/027 (Servicepauschale 15 %, Kombiangebote 30 %, Silvesterregelung)
  • EuGH, Urteil vom 5.3.2026, verbundene Rechtssachen C-409/24, C-410/24 und C-411/24
  • Abschnitt 12.16 UStAE