Rechnung mit 7 % und 19 % Mehrwertsteuer
Enthält eine Rechnung Positionen mit 7 % und mit 19 %, müssen Sie für jeden Steuersatz Nettobetrag und Steuer getrennt ausweisen. Dazu summieren Sie die Bruttobeträge je Satz und rechnen sie einzeln heraus: den 7-%-Teil durch 1,07, den 19-%-Teil durch 1,19. Der Rechner erledigt das für Kassenbons, Restaurantrechnungen und Pauschalpreise.
Das Wichtigste in Kürze
- Pro Steuersatz getrennt: Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG).
- Einen „Mischsatz“ gibt es rechtlich nicht – nur zwei getrennt berechnete Teilbeträge.
- Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € genügt der Bruttobetrag je Steuersatz mit Angabe des Satzes.
- Pauschalpreise (Menü, Präsentkorb, Buffet) müssen sachgerecht aufgeteilt werden, meist nach Einzelverkaufspreisen.
Inhalt
Beispiel: Supermarkt-Bon mit zwei Steuersätzen
Ein Einkauf enthält Lebensmittel (7 %) für 23,47 € und Getränke sowie Drogerieartikel (19 %) für 8,97 €.
| Steuersatz | Brutto | Netto | Steuer |
|---|---|---|---|
| 7 % (Lebensmittel) | 23,47 € | 21,93 € | 1,54 € |
| 19 % (Getränke, Drogerie) | 8,97 € | 7,54 € | 1,43 € |
| Summe | 32,44 € | 29,47 € | 2,97 € |
Rechenweg: 23,47 € ÷ 1,07 = 21,93 €; 8,97 € ÷ 1,19 = 7,54 €. Die Steuer ist jeweils die Differenz zum Bruttobetrag. Wie die Angaben auf dem Kassenbon aussehen und was Kürzel wie „A“ und „B“ bedeuten, erklärt Mehrwertsteuer auf dem Kassenbon.
Nicht mit einem Durchschnittssatz rechnen: Den Gesamtbetrag von 32,44 € einfach durch 1,13 zu teilen, ergibt 28,71 € netto statt 29,47 €. Für die Buchhaltung und den Vorsteuerabzug zählen nur die getrennt ermittelten Beträge.
Wann eine Rechnung zwei Steuersätze hat
| Situation | 7 % | 19 % |
|---|---|---|
| Restaurant, Café, Imbiss (seit 2026) | Speisen | Getränke |
| Supermarkt | Lebensmittel, Milch | Getränke, Drogerie, Haushaltswaren |
| Hotel | Übernachtung, Speisen beim Frühstück | Getränke, Parkplatz, Wellness |
| Buchhandlung | Bücher | Schreibwaren, Spiele |
| Gartencenter | Pflanzen, Saatgut | Blumenerde, Werkzeug, Töpfe |
Welche Waren unter 7 % fallen, steht unter 7 % Mehrwertsteuer; die Gegenliste unter Produkte mit 19 %. Die Regeln für Speisen und Getränke im Detail: Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Getrennter Ausweis auf der Rechnung
Bei Rechnungen über 250 € brutto müssen für jeden Steuersatz das Nettoentgelt, der Steuersatz und der Steuerbetrag stehen. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € reicht der Bruttobetrag je Satz zusammen mit dem jeweiligen Steuersatz (§ 33 UStDV). Unzulässig ist es, beide Sätze zu einem Steuerbetrag zusammenzufassen. Fehlt der getrennte Ausweis, riskiert der Empfänger seinen Vorsteuerabzug. Muster und Formulierungen: Mehrwertsteuer auf Rechnungen richtig ausweisen.
Pauschalpreise auf 7 % und 19 % aufteilen
Werden Waren mit unterschiedlichen Sätzen zu einem Gesamtpreis verkauft, muss der Verkäufer den Preis aufteilen. Der Bundesfinanzhof hält die Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen für die einfachste sachgerechte Methode (BFH, Beschluss vom 3.4.2013, V B 125/12). Andere Methoden, etwa nach Wareneinsatz, sind zulässig, wenn sie ebenso einfach und sachgerecht sind.
Beispiel: Menü im Schnellrestaurant
Ein Menü kostet 9,99 €. Einzeln kosten Burger 6,49 €, Pommes 3,29 € und Softdrink 2,99 €, zusammen 12,77 €.
- Anteil Getränk (19 %): 9,99 € × 2,99 ÷ 12,77 = 2,34 € brutto → 1,97 € netto, 0,37 € Steuer
- Anteil Speisen (7 %): 9,99 € − 2,34 € = 7,65 € brutto → 7,15 € netto, 0,50 € Steuer
- Steuer gesamt: 0,87 € statt 1,60 €, wenn das ganze Menü mit 19 % versteuert würde
Beispiel: Präsentkorb
Ein Präsentkorb für 49,90 € enthält Wein (Einzelpreis 24,90 €) und den Korb (4,90 €) zu 19 % sowie Pralinen (12,90 €) und Käse (9,90 €) zu 7 %. Summe der Einzelpreise: 52,60 €.
- 19-%-Anteil: 49,90 € × 29,80 ÷ 52,60 = 28,27 € brutto (23,76 € netto, 4,51 € Steuer)
- 7-%-Anteil: 49,90 € − 28,27 € = 21,63 € brutto (20,21 € netto, 1,42 € Steuer)
Für Buffets, Brunch und All-inclusive-Angebote gibt es eigene Regeln und Vereinfachungen; Rechenbeispiele finden Sie unter Pauschalangebote in der Gastronomie aufteilen. Ob eine Vereinfachungsregel in Ihrem Fall gilt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Rabatt auf einen gemischten Beleg
Gibt es einen Rabatt auf den Gesamtbetrag, etwa 10 % auf den ganzen Einkauf, mindert er beide Teilbeträge anteilig. Bei 10 % auf den Bon oben werden aus 23,47 € und 8,97 € die Teilbeträge 21,12 € und 8,07 €, die dann getrennt herausgerechnet werden. Mehr dazu: Rabatt und Mehrwertsteuer.
Mischsatz in der Buchhaltung
Buchen Sie gemischte Belege mit zwei Buchungszeilen und je einem Steuerschlüssel – im SKR 03 etwa auf die Vorsteuerkonten 1571 (7 %) und 1576 (19 %). Die Konten im Überblick: Umsatzsteuer-Konten SKR 03 und SKR 04. Die Vorsteuer aus vielen Belegen summiert der Vorsteuer-Rechner.
Häufige Fragen
Wie berechne ich eine Rechnung mit 7 und 19 Prozent?
Addieren Sie die Bruttobeträge je Steuersatz und rechnen Sie jeden Teil getrennt heraus: 7-%-Teil ÷ 1,07, 19-%-Teil ÷ 1,19. Die Steuer ist jeweils die Differenz zum Brutto.
Darf ich auf einer Rechnung nur einen Gesamtsteuerbetrag angeben?
Nein. Entgelt und Steuerbetrag müssen nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sein. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € genügt der Bruttobetrag je Satz.
Wie teile ich einen Pauschalpreis auf 7 % und 19 % auf?
Üblich ist die Aufteilung im Verhältnis der Einzelverkaufspreise. Andere sachgerechte Methoden wie der Wareneinsatz sind ebenfalls zulässig.
Gibt es einen offiziellen Mischsatz von 13 %?
Nein. Ein Durchschnittssatz ist nicht zulässig; die Steuer wird immer je Satz getrennt berechnet.
Quellen
- § 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG; § 33 UStDV – gesetze-im-internet.de
- BFH, Beschluss vom 3.4.2013, V B 125/12 (Aufteilung von Spar-Menüs)
- BMF-Schreiben vom 28.11.2013 zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises bei Spar-Menüs