Mehrwertsteuer für Verlage und Medien

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Verlage verkaufen Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Hörbücher mit 7 % Umsatzsteuer – gedruckt wie digital, denn seit dem 18.12.2019 sind auch E-Books und E-Paper ermäßigt. 19 % gelten für Anzeigen, Podcasts, Video- und Musikinhalte, Apps sowie für Publikationen, die überwiegend Werbung enthalten. Bündel aus beiden Bereichen müssen aufgeteilt werden.

Kombiangebot aufteilen

Netto gesamt135,48 €MwSt. 7 %6,54 €MwSt. 19 %7,98 €Brutto gesamt150,00 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Print, 7 %: Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Noten, Landkarten, Hörbücher auf Datenträgern (Anlage 2 Nr. 49 und 50 UStG).
  • Digital, 7 %: E-Books, E-Paper, digitale Hörbücher und Zugänge zu Datenbanken mit solchen Publikationen (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG).
  • 19 %: Anzeigen, überwiegend werbende Publikationen, Podcasts, Videos, Musik, Apps, Online-Kurse.
  • Bundles mit 7- und 19-%-Bestandteilen: Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen.
Inhalt
  1. Print-Produkte: 7 % nach Anlage 2
  2. Digitale Medien: 7 % seit Dezember 2019
  3. Bundles und Kombiangebote richtig aufteilen
  4. Hörbücher, Podcasts und Audio
  5. Weitere Umsätze von Verlagen
  6. Digitale Verkäufe an Verbraucher im EU-Ausland
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Gedruckte Bücher, Broschüren, Zeitungen, Zeitschriften, Bilderbücher, Noten und kartografische Erzeugnisse stehen in Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG und sind damit ermäßigt. Ausgenommen sind Erzeugnisse, die als jugendgefährdend eingestuft sind, und Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen – etwa Kundenmagazine von Unternehmen, Kataloge oder Reiseprospekte. Für Verbraucher sind die Details auf den Produktseiten erklärt: Bücher und Zeitungen und Zeitschriften.

Lieferkosten bei Abonnements und Buchversand sind Nebenleistung und teilen den Steuersatz von 7 %. Eigene Versandleistungen gegen Entgelt behandelt die Seite Porto und Versand.

Digitale Medien: 7 % seit Dezember 2019

Seit dem 18.12.2019 gilt der ermäßigte Satz auch für elektronische Publikationen (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG). Möglich wurde das durch eine Änderung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie von 2018. Begünstigt sind Erzeugnisse, die als gedruckte Version unter Nr. 49 oder 50 der Anlage 2 fielen, wenn sie elektronisch überlassen werden.

Ausgenommen von 7 % sind Publikationen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Video- oder Musikinhalten bestehen oder überwiegend Werbung enthalten.
ProduktSteuersatz
E-Book, E-Paper, digitale Zeitschrift7 %
Hörbuch als Download oder Stream7 %
Flatrate für E-Books oder Zeitschriften (Datenbankzugang)7 %
Paywall-Zugang zu einem Nachrichtenportal7 %
Podcast-Abo (keine Lesung eines Buches)19 %
Video- und Musikinhalte, Streamingdienste19 %
Apps, Software, interaktive Lernplattformen19 %
Online-Anzeigen, Advertorials, Sponsored Content19 %

Ein E-Book für 24,99 € enthält 1,63 € Umsatzsteuer. Mehr für Käufer: E-Books und E-Paper. Bei gemischten Online-Angeboten mit Videos, Podcasts und Texten entscheidet, was im Wesentlichen geboten wird. Ein Nachrichtenportal mit eingebetteten Videos bleibt in der Regel ermäßigt; ein Videoportal mit Begleittexten nicht.

Bundles und Kombiangebote richtig aufteilen

Print und Digital zusammen sind unproblematisch, weil beides 7 % kostet. Schwierig wird es, wenn ein Paket 19-%-Bestandteile enthält: Abo mit Sachprämie, Zeitschrift mit Software, Buch mit Online-Kurs, Magazin mit Event-Ticket. Sind die Bestandteile eigenständige Leistungen, muss der Gesamtpreis aufgeteilt werden – üblich ist das Verhältnis der Einzelverkaufspreise.

Beispiel: Ein Verlag bietet ein Jahresabo (Einzelpreis 120 €) zusammen mit Kopfhörern (Einzelpreis 60 €) für 150 € an. Aufteilung: 150 € × 120/180 = 100,00 € für das Abo (7 %, darin 6,54 € Steuer) und 50,00 € für die Kopfhörer (19 %, darin 7,98 € Steuer). Die Umsatzsteuer beträgt insgesamt 14,52 €.

Unselbstständige Beigaben ohne eigenen Wert für den Käufer, etwa ein Lesezeichen, teilen dagegen den Satz der Hauptleistung. Für Kassenbelege mit zwei Sätzen eignet sich der Mischsatz-Rechner. Verlage sollten die gewählte Aufteilungsmethode dokumentieren; bei Prüfungen wird sie häufig hinterfragt.

Hörbücher, Podcasts und Audio

Hörbücher sind Tonaufnahmen der Lesung eines Buches. Als CD oder Download kosten sie 7 %. Hörspiele, die keine Lesung sind, Podcasts und Musik-CDs sind dagegen nicht begünstigt und kosten 19 %. Die Grenze ist im Einzelfall schwierig: Eine szenische Lesung mit Musikuntermalung kann noch Hörbuch sein, ein frei produzierter Podcast über ein Buch nicht.

Weitere Umsätze von Verlagen

Digitale Verkäufe an Verbraucher im EU-Ausland

E-Books und E-Paper sind umsatzsteuerlich elektronische Dienstleistungen. Verkauft ein Verlag an Privatkunden in anderen EU-Staaten und überschreitet er die Schwelle von 10.000 € jährlich, gilt die Umsatzsteuer des Kundenlandes. Die Abwicklung läuft über das OSS-Verfahren. Die ermäßigten Sätze für E-Books unterscheiden sich in der EU erheblich (Mehrwertsteuersätze in der EU). Für gedruckte Bücher gelten die Fernverkaufsregeln.

Häufige Fragen

Welche Umsatzsteuer zahlen Verlage auf Bücher und E-Books?

7 %. Seit dem 18.12.2019 gilt der ermäßigte Satz auch für E-Books, E-Paper und digitale Hörbücher.

Haben Podcasts 7 % Mehrwertsteuer?

In der Regel nicht. Begünstigt sind nur Hörbücher, also Lesungen von Büchern. Podcasts kosten 19 %.

Wie wird ein Abo mit Prämie umsatzsteuerlich aufgeteilt?

Nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise: Der Abo-Anteil kostet 7 %, der Prämienanteil 19 %.

Sind Kundenmagazine ermäßigt besteuert?

Nein, wenn sie überwiegend Werbezwecken dienen. Dann gilt der Regelsatz von 19 %.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1, 7 Buchst. c und 14 UStG; Anlage 2 Nr. 49 und 50 UStG
  • Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (ermäßigter Satz für E-Publikationen ab 18.12.2019)
  • Richtlinie (EU) 2018/1713 des Rates vom 6.11.2018