Neuwagen im EU-Ausland kaufen
Kaufen Sie einen Neuwagen in einem anderen EU-Land, zahlen Sie die Mehrwertsteuer nicht dort, sondern in Deutschland: Der ausländische Händler verkauft netto, und Sie melden den Kauf innerhalb von 10 Tagen beim Finanzamt an und zahlen 19 % deutsche Umsatzsteuer. Das gilt auch für Privatpersonen. Rechtsgrundlage ist § 1b UStG, das Verfahren heißt Fahrzeugeinzelbesteuerung.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Fahrzeuge werden immer im Bestimmungsland versteuert – in Deutschland mit 19 %.
- Neu ist ein Auto mit höchstens 6.000 km Laufleistung oder einer Erstzulassung vor höchstens sechs Monaten.
- Der EU-Händler stellt eine Nettorechnung aus (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung).
- Privatkäufer reichen innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf eine Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 1 B) ein und zahlen die Steuer.
- Gebrauchtwagen werden dagegen im Kaufland versteuert.
Inhalt
Warum die Mehrwertsteuer in Deutschland gezahlt wird
Im EU-Binnenmarkt gilt für Privatkäufe grundsätzlich das Ursprungslandprinzip: Wer in Frankreich einkauft, zahlt französische Mehrwertsteuer. Für neue Fahrzeuge macht die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eine Ausnahme. Sie werden – wie Lieferungen zwischen Unternehmen – im Land besteuert, in das sie gelangen. So lohnt es sich nicht, Autos im Land mit dem niedrigsten Steuersatz zu kaufen.
Im deutschen Recht setzen das zwei Vorschriften um: § 1b UStG macht den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge für jeden Käufer steuerpflichtig, also auch für Privatleute. Der Verkäufer im anderen EU-Staat liefert steuerfrei, weil das Fahrzeug die Grenze überschreitet (in Deutschland entsprechend § 6a Abs. 1 UStG, siehe innergemeinschaftliche Lieferung).
Wann gilt ein Auto als „neu“?
| Fahrzeugart | Erfasst ab | „Neu“, wenn … |
|---|---|---|
| Pkw, Motorrad, Wohnmobil (Landfahrzeuge) | mehr als 48 cm³ Hubraum oder mehr als 7,2 kW Leistung | höchstens 6.000 km gefahren oder Erstzulassung höchstens 6 Monate vor dem Kauf |
| Boote (Wasserfahrzeuge) | Länge über 7,5 m | höchstens 100 Betriebsstunden oder Inbetriebnahme höchstens 3 Monate zurück |
| Flugzeuge | Starthöchstmasse über 1.550 kg | höchstens 40 Betriebsstunden oder Inbetriebnahme höchstens 3 Monate zurück |
Die Bedingungen sind alternativ: Ein Tageszulassungsfahrzeug mit 15 km, das vor acht Monaten erstmals zugelassen wurde, ist neu. Ein drei Monate alter Vorführwagen mit 9.000 km ebenfalls. Erst wenn beide Grenzen überschritten sind, ist es ein Gebrauchtwagen.
Fahrzeugeinzelbesteuerung: Ablauf und Fristen
- Kauf: Der Händler stellt eine Rechnung ohne ausländische Mehrwertsteuer aus. Sie muss nach § 14a Abs. 4 UStG die Fahrzeugmerkmale enthalten: Datum der ersten Inbetriebnahme und Kilometerstand.
- Steuererklärung: Spätestens am 10. Tag nach dem Erwerb (Tag der Lieferung) reichen Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt den Vordruck USt 1 B ein (§ 18 Abs. 5a UStG). Eine Steuernummer ist dafür nicht nötig.
- Zahlung: Die Steuer ist mit Ablauf dieser Frist fällig. Bemessungsgrundlage ist der Nettokaufpreis einschließlich Nebenkosten, die der Händler berechnet (§ 10 Abs. 1 UStG).
- Zulassung: Die Zulassungsbehörde meldet die Zulassung eines aus dem EU-Ausland erworbenen Neufahrzeugs dem Finanzamt (§ 18 Abs. 10 UStG). Wer keine Erklärung abgibt, wird also auffallen.
Wer die Erklärung nicht oder verspätet abgibt, muss mit Schätzung, Verspätungszuschlag und Säumniszuschlägen rechnen; bewusstes Verschweigen ist Steuerhinterziehung. Details zu Zuschlägen: Verspätete Umsatzsteuer.
Rechenbeispiel: Lohnt sich der Kauf im Ausland?
Ein Händler in Belgien bietet ein Modell für 30.000,00 € netto an. Der deutsche Händler verlangt 36.890,00 € brutto (31.000,00 € netto).
| Posten | Kauf in Belgien | Kauf in Deutschland |
|---|---|---|
| Nettopreis | 30.000,00 € | 31.000,00 € |
| Deutsche Umsatzsteuer 19 % | 5.700,00 € (an das Finanzamt) | 5.890,00 € (im Preis) |
| Zusammen | 35.700,00 € | 36.890,00 € |
Der Vorteil von 1.190,00 € ergibt sich allein aus dem niedrigeren Nettopreis, nicht aus einer Steuerersparnis. Davon gehen Überführungskosten, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen und gegebenenfalls Abstriche bei Garantieabwicklung ab. Berechnet der ausländische Händler fälschlich seine eigene Mehrwertsteuer – in Belgien 21 %, also 36.300,00 € –, müssen Sie trotzdem die deutsche Steuer zahlen und die belgische beim Händler zurückfordern. Bestehen Sie daher auf einer Nettorechnung.
Abgrenzung: Gebrauchtwagen, Firmenkauf, Verkauf ins Ausland
- Gebrauchtwagen vom EU-Händler: Ist das Auto nicht mehr „neu“, zahlen Privatkäufer die Mehrwertsteuer des Kauflands bzw. der Händler wendet die Differenzbesteuerung an. In Deutschland fällt keine Umsatzsteuer mehr an.
- Kauf als Unternehmer: Mit Ihrer USt-IdNr. erwerben Sie jedes Fahrzeug – neu oder gebraucht – netto. Den Erwerb melden Sie in der regulären Umsatzsteuer-Voranmeldung und ziehen die Steuer zugleich als Vorsteuer ab, soweit Sie zum Abzug berechtigt sind.
- Privatverkauf eines Neuwagens ins EU-Ausland: Wer als Privatperson ein neues Fahrzeug in einen anderen EU-Staat verkauft, gilt nach § 2a UStG insoweit als Unternehmer („Fahrzeuglieferer“). Die Lieferung ist steuerfrei, und Sie können sich einen Teil der beim Kauf gezahlten Umsatzsteuer erstatten lassen.
- Neuwagen aus Drittländern (Schweiz, Norwegen, USA): Hier gilt nicht § 1b, sondern der Zoll erhebt bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer und in der Regel 10 % Zoll.
Allgemeine Regeln für Neu- und Gebrauchtwagenkäufe im Inland: Mehrwertsteuer beim Autokauf. Steuersätze in anderen Ländern: Mehrwertsteuersätze in der EU.
Häufige Fragen
Wo zahle ich die Mehrwertsteuer beim Autokauf im EU-Ausland?
Bei einem Neuwagen in Deutschland: Der ausländische Händler verkauft netto, Sie zahlen 19 % Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt. Bei Gebrauchtwagen zahlen Privatkäufer die Steuer im Kaufland.
Bis wann muss ich die Fahrzeugeinzelbesteuerung erledigen?
Spätestens am 10. Tag nach dem Kauf müssen Sie den Vordruck USt 1 B beim Finanzamt einreichen und die Steuer zahlen.
Ab wann gilt ein Auto im EU-Ausland als gebraucht?
Wenn es mehr als 6.000 km gefahren ist und die Erstzulassung mehr als sechs Monate zurückliegt. Ist nur eine der beiden Grenzen überschritten, gilt es als neu.
Spare ich Mehrwertsteuer, wenn ich in einem Land mit niedrigem Steuersatz kaufe?
Nein. Bei Neuwagen zahlen Sie immer die deutsche Umsatzsteuer von 19 %. Ein Preisvorteil kann sich nur aus einem niedrigeren Nettopreis ergeben.
Quellen
- § 1b UStG (innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge), § 2a UStG (Fahrzeuglieferer)
- § 13 Abs. 1 Nr. 7, § 16 Abs. 5a, § 18 Abs. 5a und Abs. 10 UStG (Fahrzeugeinzelbesteuerung)
- § 14a Abs. 4 UStG (Rechnungsangaben bei neuen Fahrzeugen)
- Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii und Art. 138 Abs. 2 Buchst. a MwStSystRL (Richtlinie 2006/112/EG)
- Abschnitt 1b.1 UStAE; Vordruck USt 1 B (Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung)