Die Bundesregierung und die Mehrwertsteuer
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat bei der Mehrwertsteuer bisher eine Änderung beschlossen: die dauerhafte Senkung auf 7 % für Speisen in der Gastronomie seit dem 1. Januar 2026. Eine Erhöhung des Regelsatzes ist weder im Koalitionsvertrag vereinbart noch im Haushaltsentwurf 2027 enthalten. Diskutiert wurden 2026 aber Modelle mit 21 % oder 22 % und 0 % auf Lebensmittel – Kanzler und Finanzminister schließen eine Erhöhung für spätere Jahre nicht aus.
Stand: 9. Oktober 2026. Wir trennen auf dieser Seite strikt zwischen Beschlüssen, offiziellen Aussagen und Medienberichten.
Das Wichtigste in Kürze
- Koalitionsvertrag 2025: 7 % auf Speisen in der Gastronomie ab 2026, keine Mehrwertsteuererhöhung vorgesehen.
- Beschlossen: Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesrat 19.12.2025) mit der dauerhaften Gastro-Senkung.
- Nicht beschlossen: „21-10-0“, 22 % Regelsatz, 0 % auf Lebensmittel, Abschaffung des ermäßigten Satzes.
- Haushalt 2027: ohne Mehrwertsteuererhöhung; für 2028 und später weist die Finanzplanung große Lücken aus.
Inhalt
Was die Bundesregierung bei der Mehrwertsteuer beschlossen hat
| Datum | Beschluss | Wirkung |
|---|---|---|
| April/Mai 2025 | Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ von CDU, CSU und SPD | Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % ab 1.1.2026 vereinbart |
| 19.12.2025 | Zustimmung des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz 2025, verkündet am 23.12.2025 | Speisen in Restaurants, Cafés, Kantinen und beim Catering dauerhaft 7 %; Getränke 19 % |
| 2.9.2026 | Kabinettsbeschluss Einkommensteuerreformgesetz 2027 | rund 10 Mrd. € Entlastung pro Jahr, finanziert ohne Mehrwertsteuer |
| 8.9.2026 | Einbringung des Haushaltsentwurfs 2027 im Bundestag | keine Änderung der Mehrwertsteuersätze vorgesehen |
Die Gastro-Senkung ist das zentrale mehrwertsteuerliche Projekt der Koalition. Sie beendete das Hin und Her seit 2020: befristet 5 % bzw. 7 %, ab 2024 wieder 19 %, seit 2026 dauerhaft 7 %. Details: Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026 und Gastronomie 2024: Rückkehr zu 19 %.
Die Reformdebatte 2026
Seit März 2026 wird in der Koalition offen über die Mehrwertsteuer als Finanzierungsquelle gesprochen. Hintergrund sind geplante Entlastungen bei Einkommensteuer und Sozialabgaben sowie Lücken in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2028.
- März 2026: Laut Handelsblatt (24.3.) prüft die Regierung eine Anhebung um zwei bis drei Punkte. Kanzler Merz schließt in der Regierungsbefragung am 25.3. nichts aus und nennt eine deutliche Senkung des Satzes für Lebensmittel denkbar.
- Mai 2026: Berichte über das Modell „21-10-0“ im Koalitionsausschuss.
- Juli 2026: Reformpaket des Koalitionsausschusses ohne Mehrwertsteuer; Medienberichte über Überlegungen zu 22 % ab 2028.
- August 2026: Vorschlag von ifo-Präsident Fuest, den ermäßigten Satz abzuschaffen; Finanzpolitiker von Union und SPD lehnen ab.
Die vollständige Chronik mit allen Quellen steht unter Mehrwertsteuer-Erhöhung: Stand der Debatte; was davon 2027 relevant ist, unter Mehrwertsteuer 2027.
Positionen der Parteien und Regierungsmitglieder
| Akteur | Position (belegt) |
|---|---|
| Friedrich Merz (CDU), Bundeskanzler | schließt weder Erhöhung noch Senkung aus; hält eine deutliche Senkung des Satzes für Lebensmittel für denkbar (25.3.2026) |
| Jens Spahn (CDU), Unionsfraktionschef | 0 % auf Grundnahrungsmittel als Teil eines Gesamtpakets vorstellbar (März 2026) |
| Lars Klingbeil (SPD), Finanzminister | „Mein Weg ist es nicht“ (27.3.2026); Erhöhung kein Bestandteil der Haushaltsplanung 2027, spätere Jahre nicht ausdrücklich ausgeschlossen |
| SPD und Union, Finanzpolitiker | Ablehnung einer Abschaffung des ermäßigten Satzes (August 2026) |
| Die Linke | gegen eine Erhöhung; fordert 0 % auf Grundnahrungsmittel |
| AfD | gegen eine Erhöhung |
Wer über die Mehrwertsteuer entscheidet
Die Steuersätze stehen in § 12 UStG. Eine Änderung braucht ein Bundesgesetz. Weil das Aufkommen Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zusteht (Art. 106 Abs. 3 GG), muss auch der Bundesrat zustimmen (Art. 105 Abs. 3 GG). Die Länder haben damit ein Vetorecht. Den Rahmen setzt das EU-Recht: Der Regelsatz muss mindestens 15 % betragen; ermäßigte Sätze sind nur für die in Anhang III der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie genannten Güter erlaubt. Wie das Aufkommen verteilt wird: Verteilung der Mehrwertsteuer.
Warum die Mehrwertsteuer für den Haushalt so wichtig ist
Die Steuern vom Umsatz brachten 2025 rund 310,2 Mrd. € ein – fast ein Drittel aller Steuereinnahmen (Mehrwertsteuer-Einnahmen). Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums bringt jeder Prozentpunkt beim Regelsatz bis zu rund 16 Mrd. € im Jahr. Das macht die Mehrwertsteuer zum naheliegenden Instrument, wenn große Beträge fehlen. Gegen eine Erhöhung spricht, dass sie Haushalte mit geringem Einkommen relativ stärker belastet (Ist die Mehrwertsteuer sozial gerecht?) und kurzfristig die Inflation erhöht (Mehrwertsteuer und Inflation).
Frühere Regierungen haben beides getan: Die große Koalition erhöhte 2007 von 16 % auf 19 % (Mehrwertsteuererhöhung 2007), die Regierung Merkel senkte 2020 befristet auf 16 % (Mehrwertsteuersenkung 2020).
Häufige Fragen
Plant die Bundesregierung eine Mehrwertsteuererhöhung?
Beschlossen oder als Gesetzentwurf eingebracht ist keine (Stand: Oktober 2026). Der Haushalt 2027 kommt ohne Erhöhung aus; Kanzler und Finanzminister schließen sie für spätere Jahre aber nicht ausdrücklich aus.
Was steht im Koalitionsvertrag zur Mehrwertsteuer?
Die Senkung auf 7 % für Speisen in der Gastronomie ab 2026. Eine Erhöhung des Regelsatzes ist nicht vorgesehen.
Kann die Bundesregierung die Mehrwertsteuer allein ändern?
Nein. Nötig ist ein Gesetz des Bundestags mit Zustimmung des Bundesrats. Außerdem setzt das EU-Recht Grenzen, etwa den Mindestregelsatz von 15 %.
Wird die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel gesenkt?
Diskutiert wurde 2026 ein Nullsatz für Grundnahrungsmittel, beschlossen ist er nicht. Es gelten weiterhin 7 %.
Quellen
- Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“ (21. Legislaturperiode, 2025)
- Steueränderungsgesetz 2025, Zustimmung des Bundesrats am 19.12.2025, BGBl. vom 23.12.2025
- Bundesregierung: Einkommensteuerreformgesetz 2027, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026
- Deutscher Bundestag: Haushaltsentwurf 2027, Einbringung am 08.09.2026; Regierungsbefragung vom 25.03.2026
- Handelsblatt, 24.03.2026; t-online, 28.03.2026; Stuttgarter Zeitung, 28.07.2026
- Art. 105 Abs. 3, Art. 106 Abs. 3 GG; Art. 97 und 98 MwStSystRL