Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel

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Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen, orthopädische Schuheinlagen und Bandagen werden mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % verkauft. Grundlage sind die Nummern 51 und 52 der Anlage 2 zum UStG. Brillen, Kontaktlinsen, Pflegebetten und Zubehör wie Hörgerätebatterien kosten dagegen 19 %.

Hilfsmittel: Preis mit 7 % oder 19 % berechnen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag1.500,00 €Mehrwertsteuer (7 %)105,00 €Bruttobetrag1.605,00 €

Das Wichtigste in Kürze

  • 7 % auf Rollstühle und Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung (Anlage 2 Nr. 51).
  • 7 % auf künstliche Gelenke, orthopädische Apparate, Bandagen, Prothesen, Hörgeräte und Herzschrittmacher (Nr. 52).
  • Ausgenommen: Teile und Zubehör – sie kosten 19 %.
  • Brillen und Kontaktlinsen: 19 %; Vermietung begünstigter Hilfsmittel: 7 %; Reparaturen: 19 %.
Inhalt
  1. Welche Hilfsmittel haben 7 % Mehrwertsteuer?
  2. Diese Hilfsmittel kosten 19 %
  3. Anpassung, Reparatur und Miete
  4. Rechenbeispiel: Hörgerät und Batterien
  5. Steuerliche Absetzbarkeit
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Welche Hilfsmittel haben 7 % Mehrwertsteuer?

Der ermäßigte Satz gilt nur für Gegenstände, die die Anlage 2 ausdrücklich nennt. Maßgeblich ist die Einreihung in den Zolltarif, nicht die Verordnung durch den Arzt oder die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Ermäßigt besteuerte Hilfsmittel nach Anlage 2 Nr. 51 und 52 UStG
Anlage 2WarenBeispiele
Nr. 51Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor (Position 8713)Faltrollstuhl, Elektrorollstuhl, Handbike-Rollstuhl, Behinderten-Dreirad
Nr. 52 akünstliche GelenkeHüft- und Knieendoprothesen
Nr. 52 borthopädische Apparate und Vorrichtungen einschließlich Krücken, medizinisch-chirurgischer Gürtel und BandagenOrthesen, Unterarmgehstützen, Gehhilfe-Rollatoren und Gehgestelle, Kniebandage, orthopädische Einlagen, orthopädische Maßschuhe, Korsett
Nr. 52 cProthesenBein- und Armprothesen, Brustprothesen, Zahnprothesen
Nr. 52 dSchwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden, zum Tragen am Körper oder zum EinpflanzenHörgerät, Cochlea-Implantat, Herzschrittmacher, Insulinpumpe (sofern so eingereiht)

Gehhilfe-Rollatoren gehören nach dem Urteil des EuGH vom 28.7.2011 (C-273/09, Premis Medical) zolltariflich zu Position 9021 und nicht zu den Fahrzeugen. Die Finanzverwaltung wendet deshalb seit dem BMF-Schreiben vom 11.8.2011 auf Rollatoren den ermäßigten Satz von 7 % an (Anlage 2 Nr. 52 b UStG).

Bei Nr. 52 heißt es jeweils „ausgenommen Teile und Zubehör“. Hörgerätebatterien, Ladegeräte, Ersatzschläuche, Akkus für Elektrorollstühle und Reinigungsmittel kosten deshalb 19 %. Zahnprothesen vom Zahntechniker sind zusätzlich über § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG begünstigt (Mehrwertsteuer beim Zahnarzt).

Diese Hilfsmittel kosten 19 %

ProduktMwSt.Grund
Brille, Brillengläser, Kontaktlinsen19 %Sehhilfen (Position 9004/9001) nicht in Anlage 2
Pflegebett, Treppenlift, Badewannenlift19 %nicht in Anlage 2
Blutdruck- und Blutzuckermessgerät19 %Messgeräte, keine Vorrichtung zum Beheben eines Funktionsschadens
Kompressionsstrümpfe (Konfektion)19 %Textilware, keine Bandage
Inkontinenzprodukte, Windeln19 %nicht in Anlage 2 (Mehrwertsteuer auf Windeln)
Hörgerätebatterien, Zubehör, Ersatzteile19 %„Teile und Zubehör“ ausdrücklich ausgenommen

Warum ausgerechnet Brillen nicht begünstigt sind, erklärt die Seite Mehrwertsteuer auf Brillen und Kontaktlinsen. Arzneimittel kosten in Deutschland ebenfalls 19 % (Mehrwertsteuer auf Medikamente).

Anpassung, Reparatur und Miete

Ein Hörgeräteakustiker liefert das Gerät und passt es an. Die Anpassung ist eine Nebenleistung zur Lieferung; das Gesamtpaket bleibt bei 7 %. Spätere Service- und Reparaturleistungen ohne Lieferung eines neuen Geräts sind eigenständige Dienstleistungen mit 19 %.

Rechenbeispiel: Hörgerät und Batterien

PositionNettoSatzMwSt.Brutto
Hörgerät inkl. Anpassung1.500,00 €7 %105,00 €1.605,00 €
Batterien (60 Stück)25,21 €19 %4,79 €30,00 €
Summe1.525,21 €109,79 €1.635,00 €

Zahlt die Krankenkasse einen Festbetrag, ändert das am Steuersatz nichts. Der Akustiker rechnet einen Teil mit der Kasse und den Eigenanteil mit Ihnen ab; beide Teile enthalten 7 % Umsatzsteuer. Gesetzlich Versicherte zahlen bei Hilfsmitteln außerdem eine Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel.

Steuerliche Absetzbarkeit

Privatpersonen können die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel einschließlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angeben, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Einen Vorsteuerabzug gibt es für Privatpersonen nicht. Sanitätshäuser, Akustiker und Orthopädietechniker sind dagegen normale Unternehmer: Sie ziehen die Vorsteuer aus ihren Einkäufen ab und berechnen je nach Produkt 7 % oder 19 %. Leistungen von Ärzten und Physiotherapeuten sind dagegen steuerfrei (Mehrwertsteuer bei Arztleistungen).

Alle ermäßigten Waren im Überblick: 7 % Mehrwertsteuer.

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Hörgeräten?

7 %. Hörgeräte stehen als Schwerhörigengeräte in Anlage 2 Nr. 52 d UStG. Batterien und Zubehör kosten 19 %.

Haben Rollstühle 7 % Mehrwertsteuer?

Ja, manuelle und elektrische Rollstühle sowie andere Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung sind mit 7 % begünstigt. Ersatzteile und Reparaturen kosten 19 %.

Warum kosten Brillen 19 %, Hörgeräte aber 7 %?

Der Gesetzgeber hat Sehhilfen nicht in die Liste der ermäßigten Waren aufgenommen. Brillen und Kontaktlinsen gehören zolltariflich nicht zu den orthopädischen Vorrichtungen.

Gilt der ermäßigte Satz auch beim Mieten eines Rollstuhls?

Ja. Die Vermietung von Waren der Anlage 2 ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG ebenfalls mit 7 % begünstigt.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 6 UStG; Anlage 2 Nr. 51 und 52 zum UStG – gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026)
  • BMF-Schreiben vom 5.8.2004 zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (Anlage 2), Abschnitte zu Nr. 51 und 52
  • BMF-Schreiben vom 11.8.2011 (IV D 2 – S 7227/11/10001) zu Gehhilfe-Rollatoren; EuGH, Urteil vom 28.7.2011, C-273/09 (Premis Medical)
  • § 33 Abs. 1 und § 61 SGB V (Zuzahlungen bei Hilfsmitteln)