Mehrwertsteuer auf Medikamente
Medikamente kosten in Deutschland den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % – verschreibungspflichtige Arzneimittel ebenso wie rezeptfreie Präparate aus der Apotheke. Damit gehört Deutschland zu den EU-Staaten mit der höchsten Steuer auf Arzneimittel; die meisten Nachbarländer wenden ermäßigte Sätze an. Eine Senkung auf 7 % wird regelmäßig gefordert, ist aber nach Stand Oktober 2026 nicht beschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- 19 % auf alle Arzneimittel: verschreibungspflichtig, rezeptfrei, homöopathisch, für Tiere.
- Arzneimittel stehen nicht in der Anlage 2 zum UStG; das EU-Recht würde einen ermäßigten Satz erlauben.
- Steuerfrei sind Medikamente nur als Teil einer steuerfreien Heilbehandlung, etwa im Krankenhaus.
- Die Finanzkommission Gesundheit hat im März 2026 keine Senkung empfohlen; Krankenkassen fordern sie weiterhin.
Inhalt
Warum Medikamente 19 % Mehrwertsteuer kosten
Der ermäßigte Satz gilt nur für Gegenstände, die in der Anlage 2 zum UStG genannt sind. Arzneimittel (Kapitel 30 des Zolltarifs) gehören nicht dazu – anders als etwa Hörgeräte, Rollstühle und Prothesen (Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel). Rechtlich wäre eine Ermäßigung möglich: Anhang III der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie erlaubt ermäßigte Sätze für pharmazeutische Erzeugnisse. Deutschland hat davon nie Gebrauch gemacht.
Der Hauptgrund ist fiskalisch. Ein großer Teil der Arzneimittelausgaben wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Eine Senkung würde Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden in die Krankenversicherung verlagern. Fachleute schätzen die Entlastung der Krankenkassen bei einer Senkung auf 7 % auf rund 6 bis 7 Milliarden Euro pro Jahr – im gleichen Umfang würden dem Staat Steuereinnahmen fehlen.
Welche Leistungen rund um Medikamente welchen Satz haben
| Produkt oder Leistung | Satz |
|---|---|
| Verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Apotheke | 19 % |
| Rezeptfreie Arzneimittel (Schmerzmittel, Erkältungsmittel) | 19 % |
| Homöopathische und pflanzliche Arzneimittel | 19 % |
| Tierarzneimittel | 19 % |
| Nahrungsergänzungsmittel ohne Arzneimittelzulassung | meist 7 % |
| Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen, Bandagen | 7 % |
| Brillen, Kontaktlinsen | 19 % |
| Medikamente im Rahmen einer Krankenhausbehandlung | steuerfrei |
| Ärztliche Heilbehandlung | steuerfrei |
Abgrenzungen: Nahrungsergänzungsmittel, Brillen und Kontaktlinsen, Arztleistungen. Krankenhäuser und Ärzte erbringen steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG; Medikamente, die dabei verabreicht werden, sind Teil dieser Leistung.
Rechenbeispiel: Steuer im Apothekenpreis
Ein Arzneimittel kostet in der Apotheke 23,79 €. Darin stecken:
23,79 € ÷ 1,19 = 19,99 € netto; Mehrwertsteuer 3,80 €
Mit 7 % würde dasselbe Medikament bei gleichem Nettopreis 21,39 € kosten. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln legt die Arzneimittelpreisverordnung den Apothekenabgabepreis fest; die Mehrwertsteuer wird dort auf den Nettopreis aufgeschlagen. Eine Satzänderung würde daher automatisch zu niedrigeren Preisen führen – anders als in vielen anderen Branchen.
Für gesetzlich Versicherte ändert sich bei Rezeptmedikamenten wenig: Sie zahlen eine Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 € (nie mehr als der Preis). Den Rest einschließlich Mehrwertsteuer trägt die Krankenkasse. Rezeptfreie Präparate bezahlen Verbraucher selbst, hier würde eine Senkung direkt wirken. Rechenwege: Preisänderung bei neuem Mehrwertsteuersatz.
EU-Vergleich: Mehrwertsteuer auf Arzneimittel
| Land | Satz auf Arzneimittel | Hinweis |
|---|---|---|
| Dänemark | 25 % | Regelsatz |
| Bulgarien | 20 % | Regelsatz |
| Deutschland | 19 % | Regelsatz |
| Österreich | 10 % | ermäßigt |
| Italien | 10 % | ermäßigt |
| Niederlande | 9 % | ermäßigt |
| Belgien | 6 % | ermäßigt |
| Spanien | 4 % | stark ermäßigt |
| Frankreich | 2,1 % | erstattungsfähige Arzneimittel, sonst 10 % |
| Schweden | 0 % | verschreibungspflichtige Arzneimittel |
Nach einem Bericht von Apotheke Adhoc (April 2026) liegt Deutschland hinter Dänemark und Bulgarien auf dem dritten Platz der EU-Länder mit der höchsten Steuer auf Arzneimittel. Alle Sätze im Überblick: Mehrwertsteuersätze in der EU 2026.
Die politische Debatte um 7 % auf Medikamente
- Krankenkassen: Der Verband der Ersatzkassen (vdek) forderte im Oktober 2025 erneut eine Senkung auf 7 %; Medikamente seien kein Luxusgut. Er beziffert die Entlastung auf rund 0,3 Beitragssatzpunkte. Auch die Innungskrankenkassen fordern 7 % auf Arzneimittel und Hilfsmittel.
- Finanzkommission Gesundheit: Die von Gesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Kommission legte am 30. März 2026 66 Vorschläge zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vor. Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel empfahl sie ausdrücklich nicht: Sie verlagere Lasten nur in die öffentlichen Haushalte und dämpfe den Ausgabenanstieg nicht dauerhaft.
- Industrie: Pharmaunternehmen und -verbände unterstützen eine Senkung, teils verbunden mit der Forderung, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren.
- Stand Oktober 2026: Nach unserer Recherche gibt es weder einen Gesetzentwurf noch einen Kabinettsbeschluss zur Senkung. Die Debatte über das GKV-Spargesetz läuft parallel.
Wie sich die Bundesregierung insgesamt zur Mehrwertsteuer positioniert, lesen Sie unter Die Bundesregierung und die Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Medikamente?
19 %. Das gilt für verschreibungspflichtige und rezeptfreie Arzneimittel gleichermaßen.
Warum haben Medikamente keinen ermäßigten Steuersatz?
Arzneimittel stehen nicht in der Anlage 2 zum UStG. Das EU-Recht würde eine Ermäßigung erlauben, der Gesetzgeber hat sie aber aus fiskalischen Gründen nie eingeführt.
Wird die Mehrwertsteuer auf Medikamente gesenkt?
Nach Stand Oktober 2026 nicht. Krankenkassen fordern 7 %, die Finanzkommission Gesundheit hat die Senkung im März 2026 aber nicht empfohlen.
Zahle ich bei Rezeptmedikamenten Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten, den überwiegend die Krankenkasse trägt. Sie selbst zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, in der anteilig ebenfalls Mehrwertsteuer steckt.
Quellen
- § 4 Nr. 14 und § 12 UStG, Anlage 2 zum UStG – gesetze-im-internet.de
- Anhang III Nr. 3 der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie)
- Apotheke Adhoc: „Umverteilung und Sickereffekte: Finanzkommission gegen MwSt-Senkung“, 09.04.2026
- Finanzkommission Gesundheit: Empfehlungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen, 30.03.2026
- Verband der Ersatzkassen (vdek): Pressemitteilung zur Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, Oktober 2025
- § 61 SGB V (Zuzahlungen), Arzneimittelpreisverordnung