Mehrwertsteuer auf Porto und Versand
Briefmarken der Deutschen Post für Briefe und Postkarten sind umsatzsteuerfrei, weil sie zum Post-Universaldienst gehören (§ 4 Nr. 11b UStG). Pakete, Päckchen, Expressdienste und Briefe anderer Anbieter kosten in der Regel 19 %. Versandkosten im Onlinehandel teilen dagegen den Steuersatz der verschickten Ware.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuerfrei: Universaldienstleistungen zu allgemeinen Tarifen, z. B. Standardbrief (0,95 €), Kompakt-, Groß- und Maxibrief der Deutschen Post.
- 19 %: Pakete und Päckchen, Expressversand, individuell ausgehandelte Geschäftskundentarife, private Briefdienste.
- Versandkosten im Onlineshop sind Nebenleistung: 7 % bei Büchern, 19 % bei Elektronik, bei gemischten Sendungen aufteilen.
- Steuerfreies Porto enthält keine Vorsteuer – Unternehmer buchen es brutto gleich netto.
Inhalt
Warum Briefmarken umsatzsteuerfrei sind
§ 4 Nr. 11b UStG befreit Universaldienstleistungen im Sinne der EU-Postrichtlinie. Voraussetzung ist, dass sich der Anbieter gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet, diese Leistungen flächendeckend in ganz Deutschland anzubieten. In der Praxis erfüllt das die Deutsche Post AG. Ihre Preisliste für Briefe weist deshalb ausdrücklich aus, dass die Preise für Privatkunden umsatzsteuerfrei sind.
Nicht befreit sind Leistungen, die aufgrund individuell ausgehandelter Vereinbarungen erbracht werden, oder zu abweichenden Qualitätsbedingungen bzw. günstigeren Preisen als den allgemein zugänglichen oder nach § 40 Postgesetz genehmigten Entgelten. Rabattierte Massensendungen und Teilleistungsverträge von Geschäftskunden kosten deshalb häufig 19 %.
| Postleistung (Inland, Stand 2026) | Preis | Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| Standardbrief bis 20 g | 0,95 € | steuerfrei |
| Postkarte | 0,95 € | steuerfrei |
| Kompaktbrief bis 50 g | 1,10 € | steuerfrei |
| Großbrief bis 500 g | 1,80 € | steuerfrei |
| Maxibrief bis 1.000 g | 2,90 € | steuerfrei |
| Päckchen und Pakete (DHL) | je nach Größe | 19 % enthalten |
| Express- und Kurierdienste | je nach Anbieter | 19 % |
| Briefe privater Zustelldienste | je nach Anbieter | 19 % |
Auch Zusatzleistungen zum Brief wie das Einschreiben (Aufpreis 2,65 €, Einwurf-Einschreiben 2,35 €) und die Warensendung bis 1.000 g (2,70 €) weist die Deutsche Post für Privatkunden als umsatzsteuerfrei aus (Stand: Oktober 2026).
Briefmarken als Sammlerobjekte sind dagegen Waren: Wer gestempelte oder ungestempelte Marken als Sammlungsstück verkauft, liefert einen Gegenstand nach Anlage 2 Nr. 49 f UStG, der seit 2025 wieder mit 7 % begünstigt ist (Kunstgegenstände und Sammlungsstücke).
Porto in der Buchhaltung
Steuerfreies Porto enthält keine Umsatzsteuer. Unternehmer buchen es ohne Vorsteuer, zum Beispiel auf das Konto „Porto“ (SKR 03: 4910, SKR 04: 6800). Paketporto mit 19 % berechtigt zum Vorsteuerabzug, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Bei Online-Frankierung stellt der Anbieter die Rechnung, bei Barkauf am Schalter genügt der Beleg als Kleinbetragsrechnung.
Gibt ein Unternehmen Porto an Kunden weiter, stellt sich die Frage, ob es durchlaufender Posten ist. Das ist nur der Fall, wenn das Unternehmen im Namen und für Rechnung des Kunden handelt – etwa ein Anwalt, der Gerichtskosten verauslagt. Berechnet ein Händler „Porto“ an seinen Kunden, ist das in aller Regel Teil seines eigenen Entgelts.
Versandkosten im Onlinehandel
Versendet ein Händler Ware an Kunden, ist der Versand eine unselbständige Nebenleistung zur Warenlieferung. Die Versandkosten teilen deshalb den Steuersatz der Ware – unabhängig davon, ob der Händler selbst steuerfreies oder steuerpflichtiges Porto bezahlt hat:
- Buch per Post: Versandkosten mit 7 %.
- Kopfhörer per DHL: Versandkosten mit 19 %.
- Bestellung mit Buch und T-Shirt: Versandkosten sachgerecht aufteilen, üblich ist das Verhältnis der Warenwerte.
Beispiel: Bestellung mit Buch 30,00 € (7 %) und T-Shirt 20,00 € (19 %), Versandkosten 4,90 € brutto.
Anteil 7 %: 4,90 € × 30 ÷ 50 = 2,94 € → darin 0,19 € Umsatzsteuer.
Anteil 19 %: 4,90 € × 20 ÷ 50 = 1,96 € → darin 0,31 € Umsatzsteuer.
Weitere Fragen zu Shops, Marktplätzen und Fernverkäufen beantwortet die Seite Umsatzsteuer im Onlinehandel. Versenden Sie Ware an Privatkunden im EU-Ausland, gilt ab 10.000 € Fernverkaufsumsatz der Steuersatz des Ziellandes – auch für die Versandkosten (Fernverkäufe und die 10.000-Euro-Schwelle).
Porto auf Rechnungen und Preisangaben
Gegenüber Verbrauchern müssen Händler Liefer- und Versandkosten nach der Preisangabenverordnung zusätzlich zum Gesamtpreis angeben, und zwar einschließlich Umsatzsteuer (Preisangaben: brutto oder netto?). Auf der Rechnung an Unternehmer erscheinen die Versandkosten als Nettobetrag mit dem jeweiligen Steuersatz. Bei Kleinunternehmern gibt es keinen Steuerausweis; das Porto ist dann einfach Teil des Rechnungsbetrags.
Häufige Fragen
Ist auf Briefmarken Mehrwertsteuer?
Nein. Briefmarken der Deutschen Post für Briefe und Postkarten sind als Universaldienstleistung nach § 4 Nr. 11b UStG umsatzsteuerfrei.
Enthält DHL-Paketporto Mehrwertsteuer?
Ja, Paket- und Päckchenpreise enthalten 19 % Umsatzsteuer. Unternehmer können sie mit ordnungsgemäßer Rechnung als Vorsteuer abziehen.
Welcher Steuersatz gilt für Versandkosten?
Der Satz der versandten Ware. Bei gemischten Bestellungen mit 7 % und 19 % werden die Versandkosten anteilig aufgeteilt, üblich nach dem Verhältnis der Warenwerte.
Kann ich die Mehrwertsteuer aus Briefporto als Vorsteuer abziehen?
Nein. Steuerfreies Briefporto enthält keine Umsatzsteuer, also gibt es auch keine Vorsteuer.
Quellen
- § 4 Nr. 11b UStG (Post-Universaldienstleistungen) – gesetze-im-internet.de
- Postgesetz vom 15.7.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236), § 40
- Deutsche Post: Preise Briefe Inland, Stand 1.1.2026; Produktseiten Einschreiben und Warensendung (abgerufen Oktober 2026)
- Abschnitt 3.10 UStAE (Einheitlichkeit der Leistung, Nebenleistungen)