Umsatzsteuer-Zahllast berechnen

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Die Zahllast berechnen Sie, indem Sie von der Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze die abziehbare Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen abziehen. Ist das Ergebnis positiv, überweisen Sie es ans Finanzamt; ist es negativ, erhalten Sie eine Erstattung. Rechnen Sie zuerst die Umsatzsteuer je Steuersatz aus, dann die Differenz.

Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze berechnen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag1.000,00 €Mehrwertsteuer (19 %)190,00 €Bruttobetrag1.190,00 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahllast = Umsatzsteuer − abziehbare Vorsteuer für denselben Voranmeldungszeitraum.
  • Umsatzsteuer je Satz aus den Nettoumsätzen: Netto × 0,19 bzw. × 0,07; dazu Steuer nach § 13b UStG und auf innergemeinschaftliche Erwerbe.
  • Negatives Ergebnis = Vorsteuerüberhang, das Finanzamt erstattet.
  • Abgabe und Zahlung bis zum 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Inhalt
  1. Formel zur Berechnung der Zahllast
  2. Beispiel: Zahllast für einen Monat berechnen
  3. Erstattungsfall: Wenn die Vorsteuer überwiegt
  4. Wo die Werte in der Voranmeldung stehen
  5. Zahllast und Sondervorauszahlung
  6. Wie oft Sie die Zahllast berechnen müssen
  7. Häufige Rechenfehler
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Formel zur Berechnung der Zahllast

Zahllast = (Umsatzsteuer 19 % + Umsatzsteuer 7 % + Steuer nach § 13b + Erwerbsteuer) − (Vorsteuer aus Rechnungen + Vorsteuer § 13b + Vorsteuer Erwerb + Einfuhrumsatzsteuer)

Für die meisten kleinen Unternehmen reduziert sich das auf zwei Schritte: Umsatzsteuer aus den eigenen Ausgangsrechnungen addieren, Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen abziehen. Die Vorsteuer je Beleg ermitteln Sie mit dem Vorsteuer-Rechner. Was der Begriff genau bedeutet und wie die Zahllast gebucht wird, erklärt die Seite Umsatzsteuer-Zahllast einfach erklärt.

Beispiel: Zahllast für einen Monat berechnen

Ein Onlinehändler mit Monatsvoranmeldung hat im März 2026 folgende Zahlen:

Kennzahlen laut Vordruckmuster USt 1 A 2026 (BMF-Schreiben vom 29.12.2025). Bemessungsgrundlagen werden in vollen Euro eingetragen, Steuerbeträge mit Cent.
PositionBemessungsgrundlageSteuer
Umsätze zu 19 %18.500,00 €3.515,00 €
Umsätze zu 7 % (Bücher)2.400,00 €168,00 €
Software-Lizenz von EU-Anbieter (§ 13b, 19 %)1.200,00 €228,00 €
Umsatzsteuer gesamt3.911,00 €
Vorsteuer aus Eingangsrechnungen− 1.940,35 €
Vorsteuer aus § 13b-Leistung− 228,00 €
Zahllast1.742,65 €

Die Steuer aus der Software-Lizenz hebt sich auf: Der Händler schuldet sie nach Reverse Charge und darf sie im selben Monat als Vorsteuer abziehen. Die 1.742,65 € überweist er bis zum 10. April 2026.

Erstattungsfall: Wenn die Vorsteuer überwiegt

Investiert ein Unternehmen in einem Monat stark, kann die Vorsteuer höher sein als die Umsatzsteuer.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb hat 11.000,00 € netto zu 19 % umgesetzt (2.090,00 € Umsatzsteuer). Im selben Monat kauft er einen Transporter für 25.000,00 € netto (4.750,00 € Vorsteuer) und Material mit 310,00 € Vorsteuer. Vorsteuer gesamt: 5.060,00 €. Ergebnis: 2.090,00 € − 5.060,00 € = −2.970,00 €. Das Finanzamt erstattet 2.970,00 €.

Hohe Erstattungen prüft das Finanzamt mitunter vor der Auszahlung. Mehr dazu unter Vorsteuerüberhang und Erstattung.

Wo die Werte in der Voranmeldung stehen

WertKennzahl (Formular 2026)
Umsätze zu 19 % (Bemessungsgrundlage)Kz. 81
Umsätze zu 7 % (Bemessungsgrundlage)Kz. 86
Sonstige Leistungen von EU-Unternehmern (§ 13b Abs. 1)Kz. 46 / 47
Vorsteuer aus Rechnungen anderer UnternehmerKz. 66
Vorsteuer aus Leistungen nach § 13bKz. 67
Verbleibende Vorauszahlung bzw. ÜberschussKz. 83

Die Schritte in ELSTER erklärt die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Zahllast und Sondervorauszahlung

Wer monatlich anmeldet und die Dauerfristverlängerung nutzt, leistet eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorauszahlungen des Vorjahres. Bei 13.200,00 € Vorjahres-Zahllast sind das 1.200,00 €. Dieser Betrag wird in der Regel mit der Voranmeldung für Dezember verrechnet und mindert dort die Zahllast. Details: Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung.

Wie oft Sie die Zahllast berechnen müssen

§ 18 Abs. 2 UStG, Grenzen seit 2025.
Umsatzsteuer-Zahllast im VorjahrVoranmeldungszeitraum
mehr als 9.000 €monatlich
2.000 € bis 9.000 €vierteljährlich
bis 2.000 €Befreiung von Voranmeldungen möglich, nur Jahreserklärung

Die Abgabe- und Zahlungstermine 2026 stehen unter Fristen der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Am Jahresende fasst die Umsatzsteuererklärung alle Zeiträume zusammen. Wer zu spät zahlt, riskiert Säumniszuschläge von 1 % je angefangenem Monat (§ 240 AO), siehe Verspätete Umsatzsteuer.

Häufige Rechenfehler

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Zahllast?

Ziehen Sie die abziehbare Vorsteuer des Zeitraums von der geschuldeten Umsatzsteuer ab. Beispiel: 3.515,00 € Umsatzsteuer − 1.940,35 € Vorsteuer = 1.574,65 € Zahllast.

Was passiert, wenn die Zahllast negativ ist?

Dann besteht ein Vorsteuerüberhang. Das Finanzamt erstattet den Betrag oder verrechnet ihn mit anderen Steuerschulden.

Bis wann muss die Zahllast bezahlt werden?

Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Bei Überweisung gilt eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen.

Gehört die Umsatzsteuer aus Reverse Charge in die Zahllast?

Ja, sie erhöht die Umsatzsteuer. Ist der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt, zieht er denselben Betrag als Vorsteuer wieder ab, sodass sich die Zahllast im Ergebnis meist nicht ändert.

Quellen

  • §§ 13b, 15, 16, 18 UStG – gesetze-im-internet.de
  • §§ 46–48 UStDV (Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung)
  • BMF: Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026, Schreiben vom 29.12.2025 (III C 3 – S 7344/00039/007/036)
  • § 240 AO (Säumniszuschläge)