Umsatzsteuer im Onlinehandel
Im Onlinehandel gelten für die Umsatzsteuer dieselben Sätze wie im Laden – 19 % oder 7 % je nach Produkt –, aber zusätzliche Regeln für Preisangaben, Versandkosten, Retouren, Gutscheine und Verkäufe ins Ausland. Wer an Privatkunden in anderen EU-Staaten liefert, versteuert ab 10.000 € Jahresumsatz in der Regel im Land des Kunden und meldet das über den One-Stop-Shop.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegenüber Verbrauchern sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer anzugeben (Preisangabenverordnung).
- Versandkosten teilen den Steuersatz der Ware; bei gemischten Paketen werden sie aufgeteilt.
- EU-Privatkunden: Ab 10.000 € grenzüberschreitendem Umsatz gilt die Steuer des Ziellandes, gemeldet über den OSS.
- Retouren mindern die Umsatzsteuer im Monat der Rückabwicklung (§ 17 UStG).
- Gutscheine: Einzweckgutscheine sind beim Verkauf zu versteuern, Mehrzweckgutscheine bei der Einlösung.
Inhalt
Preisangaben im Onlineshop
Wer Waren an Verbraucher anbietet, muss nach der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angeben, dazu den Hinweis, ob Versandkosten anfallen. Üblich ist die Formulierung „inkl. MwSt., zzgl. Versand“. Richtet sich ein Shop ausschließlich an Geschäftskunden, dürfen Nettopreise angezeigt werden – der B2B-Charakter muss dann klar erkennbar sein. Einzelheiten unter Preisangaben: brutto oder netto?.
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und schreiben im Shop daher nicht „inkl. MwSt.“, sondern zum Beispiel „Kein Ausweis der Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG“. Zur Regelung selbst: Kleinunternehmerregelung.
Steuersätze, Versandkosten und Warenkörbe
Der Steuersatz richtet sich nach der Ware, nicht nach dem Vertriebsweg. Lebensmittel, Bücher und E-Books kosten 7 %, die meisten anderen Waren 19 %. Übersicht: 7 % Mehrwertsteuer.
Versandkosten sind eine Nebenleistung zur Warenlieferung und teilen deren Steuersatz. Enthält ein Paket Waren mit unterschiedlichen Sätzen, werden die Versandkosten nach dem Verhältnis der Warenwerte aufgeteilt.
Beispiel: Ein Kunde bestellt ein Buch für 20,00 € und eine Tasse für 15,00 € (jeweils brutto) und zahlt 4,90 € Versand. Der Versand wird im Verhältnis 20 : 15 aufgeteilt: 2,80 € entfallen auf das Buch (7 %), 2,10 € auf die Tasse (19 %). Daraus ergeben sich 22,80 € zu 7 % (21,31 € netto, 1,49 € USt.) und 17,10 € zu 19 % (14,37 € netto, 2,73 € USt.) – zusammen 39,90 €.
Umsatzsteuer im Onlinehandel mit EU-Kunden
| Kunde | Behandlung | Meldung |
|---|---|---|
| Privatperson in der EU, Umsatz bis 10.000 € (EU-weit, Vorjahr und laufendes Jahr) | Deutsche Umsatzsteuer | Deutsche Voranmeldung |
| Privatperson in der EU, Umsatz über 10.000 € | Umsatzsteuer des Ziellandes | OSS-Erklärung je Quartal |
| Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. in der EU | Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung | Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung |
| Kunde außerhalb der EU | Steuerfreie Ausfuhrlieferung (mit Ausfuhrnachweis) | Voranmeldung; Kunde zahlt Einfuhrabgaben |
Die Schwelle von 10.000 € gilt für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und bestimmte elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen zusammen. Wird sie überschritten, gilt bereits der überschreitende Umsatz als im Zielland ausgeführt. Details: Fernverkäufe und die 10.000-Euro-Schwelle. Wer den One-Stop-Shop nutzt, muss sich nicht in jedem Land registrieren, sondern meldet alle Umsätze über das BZSt bis zum Ende des Monats nach Quartalsende.
Beispiel OSS: Ein Shop mit mehr als 10.000 € EU-Fernverkäufen verkauft ein T-Shirt für 41,93 € netto an eine Kundin in Frankreich. Statt 19 % deutscher Steuer gelten 20 % französische Steuer: 8,39 € Umsatzsteuer, Endpreis 50,32 €. Viele Shops kalkulieren einheitliche Bruttopreise für alle EU-Länder und nehmen unterschiedliche Margen in Kauf.
Für Lieferungen an Geschäftskunden ist die gültige USt-IdNr. des Kunden entscheidend, siehe innergemeinschaftliche Lieferung. Für Kunden in der Schweiz, Großbritannien oder den USA gelten die Regeln der Ausfuhrlieferung; je nach Land müssen sich Händler ab bestimmten Umsätzen dort registrieren.
Retouren, Rabatte und Stornos
Widerruft ein Kunde den Kauf und schickt die Ware zurück, wird die Lieferung rückgängig gemacht. Die bereits abgeführte Umsatzsteuer korrigieren Sie in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Rückabwicklung stattfindet (§ 17 UStG) – nicht rückwirkend im Monat des Verkaufs. Teilerstattungen wegen Mängeln, nachträgliche Rabatte und Boni mindern die Bemessungsgrundlage ebenso. Einzelheiten: Umsatzsteuer-Korrektur nach § 17 UStG.
Gutscheine im Onlineshop
Seit 2019 unterscheidet das Gesetz zwei Arten von Gutscheinen (§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG):
- Einzweckgutschein: Ort der Leistung und Steuersatz stehen beim Verkauf fest – etwa ein Gutschein eines Weinhändlers, der nur nach Deutschland liefert. Die Umsatzsteuer entsteht bereits beim Verkauf des Gutscheins.
- Mehrzweckgutschein: Der Gutschein kann für Waren mit 7 % und 19 % oder in mehreren Ländern eingelöst werden. Die Steuer entsteht erst bei der Einlösung.
Für die meisten Shops mit gemischtem Sortiment sind Wertgutscheine daher Mehrzweckgutscheine. Mehr dazu: Gutscheine und Umsatzsteuer.
Marktplätze, Lager und weitere Pflichten
Wer über Amazon, eBay oder andere Plattformen verkauft, muss zusätzlich die Aufzeichnungs- und Haftungsregeln für Marktplätze beachten; bei Lagern im Ausland entstehen Registrierungspflichten im Lagerland. Dazu die eigene Seite Umsatzsteuer für Marktplatz-Händler. Wer digitale Produkte wie Software oder Onlinekurse verkauft, findet die Regeln unter Umsatzsteuer auf Software und SaaS.
Für Rechnungen an Geschäftskunden in Deutschland gilt die E-Rechnungspflicht mit Übergangsfristen bis 2027 bzw. 2028. Rechnungen an Privatkunden bleiben davon ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Umsatzsteuer gilt im Onlinehandel?
Dieselben Sätze wie im stationären Handel: 19 % für die meisten Waren, 7 % für Lebensmittel, Bücher und andere begünstigte Produkte. Bei Fernverkäufen in andere EU-Staaten über 10.000 € gilt der Satz des Ziellandes.
Mit welchem Steuersatz werden Versandkosten berechnet?
Mit dem Satz der versandten Ware. Enthält eine Sendung Waren mit 7 % und 19 %, werden die Versandkosten nach dem Verhältnis der Warenwerte aufgeteilt.
Wann muss ich als Onlinehändler den OSS nutzen?
Der OSS ist freiwillig, aber praktisch: Sobald Ihre Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Staaten 10.000 € übersteigen, müssten Sie sich sonst in jedem Zielland registrieren.
Wie korrigiere ich die Umsatzsteuer bei einer Retoure?
Sie mindern die Umsatzsteuer in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Ware zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet wird. Die ursprüngliche Voranmeldung bleibt unverändert.
Quellen
- Preisangabenverordnung (PAngV) vom 12.11.2021, § 3
- § 3 Abs. 13 bis 15, § 3c, § 6a, § 17 und § 18j UStG
- Abschnitt 3.10 UStAE (Einheitlichkeit der Leistung, Nebenleistungen wie Versand)
- Richtlinie (EU) 2017/2455 (Mehrwertsteuer-Digitalpaket, gültig seit 1.7.2021)