Kuriose Mehrwertsteuersätze in Deutschland
Das deutsche Mehrwertsteuerrecht ist voller kurioser Grenzfälle: Garnelen kosten 7 %, Hummer 19 %. Kuhmilch ist ermäßigt, Hafermilch nicht. Ein Maulesel ist begünstigt, ein Esel nicht. Der Grund ist fast immer derselbe – die Liste der ermäßigten Waren verweist auf den Zolltarif, und der unterscheidet sehr genau.
Das Wichtigste in Kürze
- Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für Waren, die Anlage 2 zum UStG ausdrücklich nennt – mit Verweis auf Zolltarifpositionen.
- Viele Kuriositäten entstehen durch Ausnahmen in dieser Liste (Hummer, Zierfische, Mineralwasser) oder durch Lücken (Hafermilch, Windeln, Esel).
- Bei Leistungen entscheidet oft die Frage Lieferung oder Dienstleistung, vor Ort oder außer Haus.
- Alle Beispiele unten beruhen auf dem Gesetzestext, Stand Oktober 2026.
Inhalt
Lebensmittel: Luxus und Grundbedarf
| 7 % | 19 % | Erklärung |
|---|---|---|
| Garnelen, Krabben, Lachs, Muscheln | Hummer, Langusten, Austern, Schnecken | Anlage 2 Nr. 3 begünstigt Fische und Krebstiere, nimmt diese vier aber ausdrücklich aus. |
| Kaviarersatz (z. B. Seehasenrogen) | echter Kaviar (Störrogen) | Nr. 28 schließt nur Kaviar aus, nicht seine Ersatzprodukte. |
| Trüffel | Mineralwasser | Trüffel sind Pilze und damit Gemüse (Nr. 10); Wasser in Fertigpackungen ist von Nr. 34 ausgenommen. |
| Speisefisch | Zierfisch | Nr. 3 nimmt Zierfische aus – der Goldfisch zählt nicht als Lebensmittel. |
Die Ausnahme für Hummer und Austern ist ein Überbleibsel der Idee, Luxuslebensmittel nicht zu fördern. Konsequent ist sie nicht: Trüffel, Wagyu-Rind und Edelpralinen bleiben ermäßigt. Details: Mehrwertsteuer auf Fisch und Meeresfrüchte.
Getränke: Milch, Hafer und der Coffee to go
| 7 % | 19 % | Erklärung |
|---|---|---|
| Kuhmilch | Haferdrink, Sojadrink | Pflanzendrinks sind zolltariflich Getränke (Position 2202), keine Milch (Kapitel 4). Die Finanzgerichte sehen das ebenso. |
| Latte macchiato zum Mitnehmen (mind. 75 % Milch) | Espresso zum Mitnehmen | Milchmischgetränke ab 75 % Milchanteil stehen in Nr. 35. |
| Leitungswasser | Mineralwasser in der Flasche | Nr. 34 begünstigt Wasser, nimmt aber Wasser in Fertigpackungen aus. |
| Kaffeebohnen, Teeblätter | Kaffee im Café | Ware nach Nr. 12 gegenüber Getränkeabgabe in der Gastronomie. |
Der Latte macchiato im Café kostet dagegen 19 %: Dort liegt eine Restaurationsleistung vor, und Getränke sind seit 2026 ausdrücklich von der Ermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausgenommen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Mehr: Mehrwertsteuer auf Hafermilch und Mehrwertsteuer auf Kaffee.
Tiere: Maulesel ja, Esel nein
Anlage 2 Nr. 1 begünstigt nur bestimmte lebende Tiere. Das führt zu Ergebnissen, die man nur mit der Liste in der Hand nachvollziehen kann:
- Maultier und Maulesel: 7 % – Esel und Pferd: 19 %. Pferde wurden 2012 nach einem EuGH-Urteil gestrichen; Esel standen nie in der Liste.
- Hauskaninchen: 7 % – Meerschweinchen und Hamster: 19 %.
- Bienen und Haustauben: 7 % – Wellensittich: 19 %.
- Blindenführhund: 7 % – jeder andere Hund: 19 %.
Die ganze Liste: Mehrwertsteuer beim Kauf von Tieren.
Hygiene, Gesundheit, Kultur
| 7 % | 19 % | Erklärung |
|---|---|---|
| Tampons, Binden, Menstruationstassen, Periodenhosen | Babywindeln, Inkontinenzprodukte | Monatshygiene steht seit 2020 in Nr. 55, Windeln nicht. |
| Hörgerät, Herzschrittmacher | Brille, Kontaktlinsen | Nr. 52 nennt keine Sehhilfen. |
| Tierfutter | Medikamente für Menschen | Futter steht in Nr. 37, Arzneimittel nirgends. |
| Hörbuch auf CD | Musik-CD | Nr. 50 begünstigt nur Tonträger mit der Lesung eines Buches. |
| Landkarte, Globus | Kalender ohne Buchcharakter | Kartografische Erzeugnisse stehen in Nr. 49 e. |
| Zeitung | Zeitschrift, die überwiegend Werbung enthält | Werbeveröffentlichungen sind ausdrücklich ausgenommen. |
Zu Windeln, Brillen und Medikamenten gibt es eigene Seiten: Windeln, Brillen und Kontaktlinsen, Medikamente.
Weitere Kuriositäten
- Rohe Knochen und Rindermägen sind ausdrücklich begünstigt (Nr. 5), ebenso Sägespäne und Holzabfälle (Nr. 48 b) – letztere, weil sie zu Pellets gepresst werden.
- Briefmarken: Das Porto für einen Brief ist steuerfrei, die gleiche Marke als Sammlerstück kostet seit 2025 wieder 7 % (Mehrwertsteuer auf Porto).
- Frische Blumen 7 %, Trockenblumen 19 %: Nr. 8 und 9 begünstigen Blumen und Zweige nur „frisch“ (Mehrwertsteuer auf Blumen).
- Solaranlage 0 %, Wallbox 19 %: Der Nullsatz erfasst nur Komponenten, die für den Betrieb der PV-Anlage wesentlich sind.
- Pommes vor Ort 7 %, Cola dazu 19 %: Seit 2026 gilt für Restaurantspeisen 7 %, für Getränke weiter 19 % (Mehrwertsteuer in der Gastronomie).
Warum gibt es diese Widersprüche?
Die Anlage 2 ist seit 1968 historisch gewachsen. Jede Erweiterung – Hörbücher 2015, E-Books 2019, Menstruationsprodukte 2020, Restaurantspeisen 2026 – war eine Einzelentscheidung. Eine systematische Reform gab es nie. Ökonomen schlagen regelmäßig vor, den ermäßigten Satz abzuschaffen oder neu zu ordnen; politisch ist das bislang nicht durchsetzbar (Stand der Debatte). Die Grundsätze des ermäßigten Satzes erklärt die Seite 7 % Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
Warum hat Hummer 19 % Mehrwertsteuer, Garnelen aber 7 %?
Anlage 2 Nr. 3 UStG begünstigt Fische und Krebstiere, nimmt Langusten, Hummer, Austern und Schnecken aber ausdrücklich aus. Garnelen sind nicht ausgenommen.
Warum hat Hafermilch 19 % Mehrwertsteuer?
Pflanzendrinks sind zolltariflich keine Milcherzeugnisse, sondern Getränke. Getränke sind bis auf wenige Ausnahmen nicht ermäßigt.
Welche Tiere sind ermäßigt besteuert?
Unter anderem Hausrinder, Hausschweine, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Bienen, Maultiere und Blindenführhunde. Pferde, Esel, Hunde und Katzen kosten 19 %.
Warum sind Windeln nicht ermäßigt, Tampons aber schon?
Menstruationsprodukte wurden 2020 gezielt in die Anlage 2 aufgenommen. Für Windeln hat der Gesetzgeber das bisher nicht getan.
Quellen
- § 12 Abs. 2 UStG und Anlage 2 zum UStG, Nr. 1, 3, 5, 8–12, 28, 34, 35, 37, 48–50, 52, 55 – gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026)
- EuGH, Urteil vom 12.5.2011, C-453/09 (Pferde)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 12.1 und BMF-Schreiben vom 5.8.2004 zur Anlage 2