Skonto und Mehrwertsteuer

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Skonto mindert die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer: Zahlt der Kunde mit Skontoabzug, sinkt die Umsatzsteuer des Verkäufers und im gleichen Umfang die Vorsteuer des Käufers. Bei 2 % Skonto auf 5.950,00 € brutto (19 %) beträgt der Abzug 119,00 €, davon sind 19,00 € Umsatzsteuer. Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 1 UStG.

Steueranteil im Skontobetrag berechnen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag100,00 €Mehrwertsteuer (19 %)19,00 €Bruttobetrag119,00 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Skonto ist eine Entgeltminderung: Umsatzsteuer und Vorsteuer werden nach § 17 UStG berichtigt.
  • Steueranteil im Skonto = Skonto brutto × 19 ÷ 119 (bzw. × 7 ÷ 107).
  • Die Korrektur erfolgt im Voranmeldungszeitraum der Zahlung, nicht rückwirkend.
  • Die Skontobedingungen müssen auf der Rechnung stehen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG); den Steuerbetrag des Skontos müssen Sie nicht vorab ausrechnen.
Inhalt
  1. Skonto und Mehrwertsteuer berechnen
  2. Rechtsgrundlage: Skonto als Entgeltminderung nach § 17 UStG
  3. Buchungsbeispiel mit SKR 03 und SKR 04
  4. Skonto auf Rechnungen mit 7 % und 19 %
  5. Skonto auf der Rechnung angeben
  6. Typische Fehler
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Skonto und Mehrwertsteuer berechnen

Skonto wird üblicherweise vom Bruttobetrag gerechnet. Im Abzug steckt dann anteilig Umsatzsteuer, die Sie herausrechnen.

Kontonummern: SKR 03 / SKR 04. Mit automatischen Skontokonten bucht die Software die Steuerkorrektur selbst.
SchrittRechnungBetrag
Rechnungsbetrag (5.000,00 € + 19 % USt.)5.950,00 €
2 % Skonto vom Brutto5.950,00 € × 0,02119,00 €
Zahlbetrag5.950,00 € − 119,00 €5.831,00 €
Skonto netto119,00 € ÷ 1,19100,00 €
Umsatzsteuer-Korrektur119,00 € − 100,00 €19,00 €

Nach dem Skontoabzug beträgt das Entgelt 4.900,00 € netto und die Umsatzsteuer 931,00 € – genau 2 % weniger als vorher. Ob Sie Skonto vom Netto- oder Bruttobetrag rechnen, ist für das Ergebnis egal: 2 % von 5.000,00 € netto sind 100,00 €, plus 19 % Steuer ebenfalls 119,00 €. Diese Logik erklärt auch die Seite Rabatt und Mehrwertsteuer.

Rechtsgrundlage: Skonto als Entgeltminderung nach § 17 UStG

Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem, was der Kunde tatsächlich aufwendet (§ 10 Abs. 1 UStG). Zieht er Skonto ab, ändert sich die Bemessungsgrundlage nachträglich. § 17 Abs. 1 UStG verpflichtet dann beide Seiten zur Berichtigung:

Die Berichtigung erfolgt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Skonto in Anspruch genommen wird. Eine geänderte Rechnung ist nicht nötig. Allgemeines zur Berichtigung: Umsatzsteuer-Korrektur nach § 17 UStG.

Ist-Versteuerung: Wer nach vereinnahmten Entgelten versteuert, berechnet die Umsatzsteuer ohnehin erst auf den Zahlungseingang von 5.831,00 €. Eine separate Korrektur entfällt. Siehe Ist-Versteuerung.

Buchungsbeispiel mit SKR 03 und SKR 04

Die Rechnung über 5.950,00 € wird mit 2 % Skonto bezahlt (Bruttomethode).

Beim Käufer

SollHabenBetrag
Verbindlichkeiten (1600 / 3300)Bank (1200 / 1800)5.831,00 €
Verbindlichkeiten (1600 / 3300)Erhaltene Skonti 19 % (3736 / 5736)100,00 €
Verbindlichkeiten (1600 / 3300)Vorsteuer 19 % (1576 / 1406)19,00 €

Beim Verkäufer

SollHabenBetrag
Bank (1200 / 1800)Forderungen (1400 / 1200)5.831,00 €
Gewährte Skonti 19 % (8736 / 4736)Forderungen (1400 / 1200)100,00 €
Umsatzsteuer 19 % (1776 / 3806)Forderungen (1400 / 1200)19,00 €

Weitere Konten im Überblick: Umsatzsteuer-Konten SKR 03 und SKR 04, Grundlagen unter Umsatzsteuer buchen.

Skonto auf Rechnungen mit 7 % und 19 %

Bei gemischten Rechnungen teilen Sie den Skonto anteilig auf beide Steuersätze auf.

TeilbetragBrutto3 % Skontodarin USt.
Waren zu 7 %1.070,00 €32,10 €2,10 €
Waren zu 19 %2.380,00 €71,40 €11,40 €
Summe3.450,00 €103,50 €13,50 €

Zahlbetrag: 3.346,50 €. Wie Sie Belege mit zwei Sätzen grundsätzlich aufteilen, zeigt der Mischsatz-Rechner.

Skonto auf der Rechnung angeben

Eine im Voraus vereinbarte Entgeltminderung gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung. Für Skonto genügt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis zum 23.10.2026“. Den geminderten Steuerbetrag müssen Sie nicht ausweisen. Fehlt die Skontoangabe, ist die Rechnung formal unvollständig. Alle Pflichtangaben: Pflichtangaben auf Rechnungen. Ab 2027 bzw. 2028 gilt im Inland schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung; Skontobedingungen werden dort in strukturierten Feldern übermittelt (E-Rechnungspflicht).

Typische Fehler

Häufige Fragen

Mindert Skonto die Mehrwertsteuer?

Ja. Skonto mindert das Entgelt und damit die Umsatzsteuer des Verkäufers und die Vorsteuer des Käufers (§ 17 Abs. 1 UStG).

Wird Skonto vom Netto- oder Bruttobetrag berechnet?

Üblich ist der Bruttobetrag, also der Rechnungsbetrag. Das Ergebnis ist gleich: 2 % vom Netto plus Steuer entsprechen 2 % vom Brutto.

Wie berechne ich die Umsatzsteuer im Skontobetrag?

Skontobetrag brutto × 19 ÷ 119 bei 19 % bzw. × 7 ÷ 107 bei 7 %. Beispiel: 119,00 € Skonto enthalten 19,00 € Umsatzsteuer.

Muss die Rechnung nach Skontoabzug geändert werden?

Nein. Es genügt, dass die Skontobedingungen auf der ursprünglichen Rechnung stehen; die Korrektur erfolgt in der Buchhaltung beider Seiten.

Quellen

  • § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7, § 17 Abs. 1 UStG – gesetze-im-internet.de
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 14.5 Abs. 19 (Angabe von Skonti) und Abschnitt 17.1
  • DATEV-Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04