Netto und Brutto: Was ist der Unterschied?

Aktualisiert am · Lesezeit 4 Min.

Netto bedeutet bei Preisen „ohne Mehrwertsteuer“, brutto „inklusive Mehrwertsteuer“. Ein Nettopreis von 100,00 € entspricht bei 19 % einem Bruttopreis von 119,00 €. Verbraucher sehen fast immer Bruttopreise, im Geschäft zwischen Unternehmen wird dagegen meist netto kalkuliert und angeboten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Netto = Preis ohne Umsatzsteuer, Brutto = Netto + Umsatzsteuer = Endpreis.
  • Verbrauchern muss der Bruttopreis (Gesamtpreis) genannt werden (Preisangabenverordnung).
  • Unternehmen rechnen netto, weil sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückerhalten.
  • Umrechnung: Brutto = Netto × 1,19 (bzw. 1,07); Netto = Brutto ÷ 1,19 (bzw. 1,07).
Inhalt
  1. Netto und Brutto: Unterschied und Herkunft
  2. Wann gilt der Nettopreis, wann der Bruttopreis?
  3. Preis ohne Zusatz: netto oder brutto?
  4. Netto und Brutto auf Rechnungen
  5. Netto in Brutto umrechnen und umgekehrt
  6. Weitere Bedeutungen von netto und brutto im Geschäftsleben
  7. Warum Unternehmen netto denken und Verbraucher brutto
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Netto und Brutto: Unterschied und Herkunft

Beide Wörter stammen aus dem Italienischen der Kaufleute: netto heißt „rein, sauber“, brutto „roh, unbearbeitet“. Der Bruttowert ist also der Gesamtbetrag mit allen Bestandteilen, der Nettowert der Kern ohne Abzüge oder Zuschläge. Bei Preisen ist der Unterschied genau die Umsatzsteuer.

NettoBrutto
Bedeutung beim Preisohne Umsatzsteuermit Umsatzsteuer
Typischer Zusatz„zzgl. MwSt.“, „exkl. USt.“„inkl. MwSt.“, „Endpreis“
Wer zahlt diesen Preis wirtschaftlich?Unternehmen mit VorsteuerabzugVerbraucher, Kleinunternehmer, steuerfreie Unternehmen
Beispiel bei 19 %100,00 €119,00 €
Beispiel bei 7 %100,00 €107,00 €

Die Zusätze „inkl.“ und „zzgl.“ erklärt die Seite inkl. MwSt. und zzgl. MwSt. ausführlich.

Wann gilt der Nettopreis, wann der Bruttopreis?

Gegenüber Verbrauchern: immer brutto

Wer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet, muss nach § 3 der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis angeben – einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Ein Online-Shop für Privatkunden, der nur Nettopreise zeigt, handelt wettbewerbswidrig. Auch Handwerker müssen Privatkunden den Bruttopreis nennen. Details: Preisangaben: brutto oder netto?

Zwischen Unternehmen: meist netto

Im B2B-Geschäft sind Nettopreise üblich, weil der Kunde die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückbekommt. Für ihn zählt nur der Nettobetrag als echter Kostenfaktor. Großhändler, Hersteller und B2B-Plattformen zeigen deshalb Nettopreise, oft mit dem Zusatz „zzgl. gesetzlicher MwSt.“.

SituationÜblicher Preis
Supermarkt, Einzelhandel, Restaurantbrutto
Online-Shop für Privatkundenbrutto, mit Hinweis „inkl. MwSt.“
Großhandel, Fachhandel für Gewerbenetto
Angebot an ein Unternehmennetto, mit Steuer im Gesamtbetrag
Angebot an einen Privatkundenbrutto
Rechnung über 250 €beides: Netto, Steuer und Brutto getrennt
KleinunternehmerNetto = Brutto, keine Umsatzsteuer

Preis ohne Zusatz: netto oder brutto?

Fehlt bei einer Preisvereinbarung der Hinweis „netto“ oder „zzgl. MwSt.“, kann das teuer werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Umsatzsteuer ein unselbstständiger Teil des Preises: Ein vereinbarter Preis ohne Zusatz gilt grundsätzlich als Bruttopreis, sofern kein abweichender Handelsbrauch besteht.

Beispiel: Ein Webdesigner vereinbart mit einem Kunden „5.000 € für die neue Website“, ohne Zusatz. Gemeint hatte er netto. Gilt der Preis als brutto, erhält er nur 5.000,00 € ÷ 1,19 = 4.201,68 € netto und muss 798,32 € Umsatzsteuer abführen. Mit dem Zusatz „zzgl. 19 % USt.“ hätte er 5.950,00 € in Rechnung stellen können.

Schreiben Sie deshalb in jedes Angebot, ob Preise netto oder brutto gelten. Bei Verträgen mit Privatkunden ist ohnehin der Bruttopreis maßgeblich.

Netto und Brutto auf Rechnungen

Eine Rechnung über mehr als 250 € muss das Nettoentgelt, den Steuersatz und den Steuerbetrag getrennt ausweisen (§ 14 Abs. 4 UStG). Der Bruttobetrag ergibt sich als Summe. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € genügt der Bruttobetrag mit Angabe des Steuersatzes – deshalb steht auf Kassenbons meist nur der Endpreis je Steuersatz. Wie Sie Netto und Steuer korrekt darstellen: Mehrwertsteuer auf Rechnungen richtig ausweisen.

Netto in Brutto umrechnen und umgekehrt

Richtung19 %7 %Beispiel 19 %
Netto → Brutto× 1,19× 1,07250,00 € → 297,50 €
Brutto → Netto÷ 1,19÷ 1,07297,50 € → 250,00 €

Ausführliche Anleitungen: Netto in Brutto und Brutto in Netto. Für beliebige Beträge nutzen Sie den Mehrwertsteuer-Rechner.

Häufiger Denkfehler: Brutto minus 19 % ist nicht netto. Von 119,00 € brutto 19 % abzuziehen ergibt 96,39 €, richtig sind 100,00 €. Die Steuer bezieht sich immer auf den Nettobetrag.

Weitere Bedeutungen von netto und brutto im Geschäftsleben

Warum Unternehmen netto denken und Verbraucher brutto

Für ein Unternehmen mit Vorsteuerabzug ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten: Es zahlt sie beim Einkauf, holt sie zurück und gibt sie beim Verkauf an das Finanzamt weiter. Kostet ein Laptop 1.299,00 € brutto, belastet er das Unternehmen nur mit 1.091,60 € netto. Ein Verbraucher dagegen zahlt die vollen 1.299,00 €. Deshalb tragen am Ende die Endverbraucher die Mehrwertsteuer (Wer zahlt die Mehrwertsteuer?).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen netto und brutto?

Netto ist der Preis ohne Mehrwertsteuer, brutto der Preis inklusive Mehrwertsteuer. Bei 19 % ist der Bruttopreis das 1,19-Fache des Nettopreises.

Ist der Preis im Laden netto oder brutto?

Brutto. Händler müssen Verbrauchern den Endpreis einschließlich Umsatzsteuer nennen.

Ist brutto mehr als netto?

Bei Preisen ja, denn brutto enthält die Umsatzsteuer zusätzlich. Nur bei Kleinunternehmern und steuerfreien Leistungen sind beide gleich.

Warum stehen bei Firmenkunden Nettopreise?

Weil Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückerhalten. Für sie ist nur der Nettobetrag ein echter Kostenfaktor.

Quellen

  • § 3 Preisangabenverordnung (PAngV) vom 12.11.2021
  • § 14 Abs. 4 UStG, § 33 UStDV – gesetze-im-internet.de
  • § 10 Abs. 1 UStG (Bemessungsgrundlage)