Umsatzsteuer bei Banken und Versicherungen

Aktualisiert am · Lesezeit 6 Min.

Auf Versicherungsbeiträge fällt keine Mehrwertsteuer an: Versicherungsleistungen sind nach § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfrei, stattdessen erhebt der Staat auf viele Prämien die Versicherungsteuer von meist 19 %. Auch Kredite, Kontoführung und Zahlungsverkehr der Banken sind nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei. Ausnahmen mit 19 % Umsatzsteuer gibt es etwa bei Depotgebühren, Vermögensverwaltung und Schließfächern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungen: umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 10 UStG), dafür meist 19 % Versicherungsteuer auf die Prämie, bei Feuerversicherungen 22 % auf einen Teil der Prämie.
  • Lebens-, Kranken-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind auch von der Versicherungsteuer ausgenommen.
  • Bankgeschäfte wie Kredite, Girokonto, Überweisungen und Wertpapierhandel sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 8 UStG).
  • 19 % Umsatzsteuer fallen an auf Depotverwahrung, Vermögensverwaltung, Schließfächer und Forderungseinzug.
  • Banken und Versicherer dürfen für steuerfreie Umsätze keine Vorsteuer abziehen – die Umsatzsteuer ihrer Einkäufe steckt daher in den Gebühren.
Inhalt
  1. Warum Banken und Versicherungen keine Mehrwertsteuer berechnen
  2. Bankgebühren und Umsatzsteuer: was steuerfrei ist und was nicht
  3. Versicherung und Mehrwertsteuer: Versicherungsteuer statt Umsatzsteuer
  4. Schadensfall: Wann zahlt die Versicherung die Mehrwertsteuer?
  5. Was bedeutet das für Selbstständige und Unternehmen?
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Warum Banken und Versicherungen keine Mehrwertsteuer berechnen

Finanz- und Versicherungsumsätze gehören zu den steuerfreien Umsätzen nach § 4 UStG. Die Befreiungen beruhen auf Art. 135 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und gelten in allen EU-Staaten ähnlich. Der Grund ist vor allem praktisch: Bei Zinsen und Prämien lässt sich kaum bestimmen, welcher Teil Entgelt für eine Leistung ist und welcher Teil Preis für Kapital oder Risiko.

Steuerfrei bedeutet nicht steuerlich unbelastet. Wer steuerfreie Umsätze ausführt, darf nach § 15 Abs. 2 UStG keine Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuer auf IT, Miete, Beratung und Werbung bleibt also bei der Bank oder Versicherung hängen und fließt als Kostenbestandteil in Gebühren und Prämien ein. Ökonomisch zahlen Kunden einen Teil der Mehrwertsteuer damit verdeckt.

Bankgebühren und Umsatzsteuer: was steuerfrei ist und was nicht

§ 4 Nr. 8 UStG zählt die befreiten Bankumsätze abschließend auf. Was nicht genannt ist oder ausdrücklich ausgenommen wird, kostet 19 %.

Umsatzsteuer auf typische Bank- und Finanzdienstleistungen (Stand: Oktober 2026)
LeistungUmsatzsteuerRechtsgrundlage
Kredite, Dispo, Baufinanzierung (Zinsen und Bearbeitungsentgelt)steuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG
Kontoführung, Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungsteuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchst. d UStG
Bargeld wechseln, Sorten (gesetzliche Zahlungsmittel)steuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG
Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Ordergebührensteuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStG
Bürgschaften, Avalesteuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG
Verwaltung von Investmentfondssteuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG
Depotgebühren (Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren)19 %Ausnahme in § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG
Vermögensverwaltung (Portfolioverwaltung)19 %EuGH, Urteil vom 19.7.2012, C-44/11
Schließfachmiete19 %keine Befreiung
Einziehung fremder Forderungen (Inkasso, Factoring mit Einzug)19 %Ausnahme in § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG
Münzen und Barren wegen Metall- oder Sammlerwert19 %, 7 % oder steuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 2, § 25c UStG

Die Vermögensverwaltung ist ein bekannter Streitfall: Der EuGH entschied 2012, dass die Portfolioverwaltung eine einheitliche Leistung ist, die nicht unter die Befreiung für Wertpapiergeschäfte fällt. Seitdem stellen Banken die Verwaltungsgebühr mit 19 % in Rechnung. Für Gold und Silber gelten eigene Regeln, siehe Mehrwertsteuer auf Gold und Silber.

Beispiel: Depotgebühr

Depotgebühr netto 50,00 € + 19 % USt 9,50 € = 59,50 €

Ordergebühren für Käufe und Verkäufe im selben Depot bleiben dagegen umsatzsteuerfrei. Viele Banken weisen deshalb auf der Abrechnung nur bei der Depotgebühr Umsatzsteuer aus.

Option zur Steuerpflicht

Bei Krediten, Kontoumsätzen, Wertpapier- und Bürgschaftsgeschäften an andere Unternehmer darf die Bank nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten. Das lohnt sich nur, wenn der Kunde voll zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die Bank dadurch selbst Vorsteuer abziehen kann. Für Privatkunden ist die Option nicht möglich.

Versicherung und Mehrwertsteuer: Versicherungsteuer statt Umsatzsteuer

Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses sind nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Auf die Prämie erhebt der Bund stattdessen die Versicherungsteuer nach dem Versicherungsteuergesetz (VersStG). Sie ist keine Mehrwertsteuer: Unternehmen können sie nicht als Vorsteuer abziehen, und sie wird nicht auf einer Rechnung mit Umsatzsteuer ausgewiesen, sondern auf dem Beitragsbescheid.

Versicherungsteuer nach § 5 und § 6 VersStG; Ausnahmen nach § 4 VersStG. Bei Wohngebäude, Hausrat und Feuer entfällt der übrige Teil der Prämie auf die Feuerschutzsteuer.
VersicherungSteuersatzBemessungsgrundlageSteuer je 100 € Nettoprämie
Regelsatz (z. B. Kfz, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall)19 %volle Prämie19,00 €
Wohngebäudeversicherung19 %86 % der Prämie16,34 €
Hausratversicherung19 %85 % der Prämie16,15 €
Feuerversicherung22 %60 % der Prämie13,20 €
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr3,8 %volle Prämie3,80 €
Lebens-, Renten-, Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeitsversicherung0 %von der Steuer ausgenommen0,00 €

Rechenbeispiel Kfz-Versicherung: Beträgt die Nettoprämie 400,00 €, kommen 76,00 € Versicherungsteuer hinzu; Sie zahlen 476,00 €. Selbstständige können die gesamte Prämie bei betrieblicher Nutzung als Betriebsausgabe ansetzen, aber keine Vorsteuer ziehen.

Versicherungsvertreter und Makler

Auch die Provisionen von Versicherungsvertretern, Versicherungsmaklern und Bausparkassenvertretern sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 11 UStG). Das gilt nicht automatisch für jede Tätigkeit rund um Versicherungen: Ein Versicherungsberater, der gegen Honorar berät, ohne Verträge zu vermitteln, erbringt in der Regel eine steuerpflichtige Leistung mit 19 %. Wer als Selbstständiger Tippgeber- oder Vermittlungsprovisionen erhält, sollte die Einordnung mit seiner Steuerberatung klären, weil ein falscher Steuerausweis nach § 14c UStG geschuldet wird.

Schadensfall: Wann zahlt die Versicherung die Mehrwertsteuer?

Bei der Regulierung eines Schadens kommt die Umsatzsteuer über die Reparaturrechnung ins Spiel. Für Privatpersonen gilt nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB: Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Wer seinen Unfallschaden fiktiv nach Gutachten abrechnet und nicht reparieren lässt, erhält den Nettobetrag.

Unternehmer mit Vorsteuerabzug bekommen grundsätzlich nur den Nettoschaden ersetzt, weil sie sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Die Versicherungsleistung selbst ist echter Schadensersatz und damit nicht umsatzsteuerbar.

Beispiel Kfz-Schaden: Die Werkstatt berechnet 2.000,00 € netto + 380,00 € USt = 2.380,00 €. Eine Privatperson erhält bei durchgeführter Reparatur 2.380,00 €, ein vorsteuerabzugsberechtigter Betrieb 2.000,00 €.

Was bedeutet das für Selbstständige und Unternehmen?

Weitere Branchen im Überblick: Mehrwertsteuer nach Branche. Wie Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer zusammenhängen, erklärt Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer.

Häufige Fragen

Ist auf Versicherungen Mehrwertsteuer?

Nein. Versicherungsleistungen sind umsatzsteuerfrei. Auf viele Prämien fällt aber Versicherungsteuer an, meist 19 %, bei der Feuerversicherung 22 % auf 60 % der Prämie.

Kann ich die Versicherungsteuer als Vorsteuer abziehen?

Nein. Die Versicherungsteuer ist keine Umsatzsteuer. Betriebliche Versicherungen sind als Betriebsausgabe abziehbar, die Steuer darin aber nicht als Vorsteuer.

Warum enthält meine Depotabrechnung Umsatzsteuer, die Orderabrechnung aber nicht?

Wertpapierkäufe und -verkäufe sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG steuerfrei, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren ist davon ausdrücklich ausgenommen. Depotgebühren kosten daher 19 %.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfallschaden die Mehrwertsteuer?

Privatpersonen erhalten die Umsatzsteuer nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist, also bei Reparatur mit Rechnung. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer erhalten den Nettobetrag.

Quellen

  • § 4 Nr. 8, 10 und 11 UStG, § 9 UStG, § 15 Abs. 2 UStG – gesetze-im-internet.de
  • Versicherungsteuergesetz, §§ 4, 5 und 6 VersStG (Stand: Oktober 2026)
  • Art. 135 Abs. 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG
  • EuGH, Urteil vom 19.07.2012, C-44/11 (Deutsche Bank), Portfolioverwaltung
  • § 249 Abs. 2 BGB