Mehrwertsteuer auf Hafermilch und Pflanzendrinks

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Hafermilch und andere Pflanzendrinks kosten 19 % Mehrwertsteuer, Kuhmilch nur 7 %. Der Grund ist die Einordnung im Zolltarif: Haferdrinks gelten nicht als Milch, sondern als Getränk – und Getränke sind vom ermäßigten Satz weitgehend ausgenommen. Eine Senkung auf 7 % wird seit Jahren gefordert, ist aber nach Stand Oktober 2026 nicht beschlossen.

Was würde ein Haferdrink mit 7 % kosten?

Neuer Bruttopreis1,79 €Differenz−0,20 €Preisänderung−10,05 %

Das Wichtigste in Kürze

  • Hafer-, Soja-, Mandel-, Reis- und Erbsendrinks: 19 % (Position 2202 des Zolltarifs).
  • Kuhmilch: 7 % (Kapitel 4, Anlage 2 Nr. 4 UStG).
  • Haferflocken, Sojajoghurt, Tofu und Haferdrink-Pulver kosten dagegen 7 %.
  • Ein Haferdrink für 1,99 € würde mit 7 % bei vollständiger Weitergabe 1,79 € kosten.
  • Stand Oktober 2026: Petitionen und Verbände fordern 7 %, ein Gesetzentwurf liegt nicht vor.
Inhalt
  1. Warum Hafermilch 19 % Mehrwertsteuer kostet
  2. Pflanzliche Alternativen: 7 % oder 19 %?
  3. Rechenbeispiel: Was 7 % beim Haferdrink ausmachen würden
  4. Hafermilch im Café: der Latte-macchiato-Effekt
  5. Kritik und politische Vorschläge
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Warum Hafermilch 19 % Mehrwertsteuer kostet

Der ermäßigte Satz gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nur für Waren, die in Anlage 2 aufgeführt sind. Die Anlage verweist auf den Zolltarif. Kuhmilch gehört dort zu Kapitel 4 („Milch und Milcherzeugnisse“), das vollständig begünstigt ist. Pflanzendrinks werden dagegen in Position 2202 eingereiht – „Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker … und andere nichtalkoholhaltige Getränke“. Aus dieser Position ist nur ein Produkt begünstigt: Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch (Anlage 2 Nr. 35). Die allgemeine Regel erklärt Mehrwertsteuer auf Getränke.

Pflanzendrinks erfüllen diese Bedingung nie, weil Hafer- oder Sojabasis nicht als Milch gilt. Das ist auch lebensmittelrechtlich so: Nach dem EuGH-Urteil vom 14.6.2017 (C-422/16, „TofuTown“) darf die Bezeichnung „Milch“ grundsätzlich nur für tierische Milch verwendet werden. Deshalb heißt das Produkt im Regal „Haferdrink“.

Pflanzliche Alternativen: 7 % oder 19 %?

Typische Einreihung; im Einzelfall entscheidet die Zusammensetzung.
ProduktZolltarif (typisch)Satz
Hafer-, Soja-, Mandel-, Reis-, Erbsendrink220219 %
Barista-Varianten von Pflanzendrinks220219 %
Sojajoghurt, Haferjoghurt21067 %
Tofu, pflanzlicher Brotaufstrich21067 %
Haferdrink-Pulver zum AnrührenKapitel 19 bzw. 217 %
Haferflocken, Sojabohnen, Mandeln1104, 1201, 08027 %
Vergleich: Kuhmilch, Kuhmilchjoghurt0401, 04037 %

Das Ergebnis wirkt widersprüchlich: Die Zutaten für Hafermilch kosten 7 %, das trinkfertige Produkt 19 %. Wer Haferdrink selbst aus Haferflocken und Leitungswasser herstellt, zahlt nur ermäßigte Sätze. Weitere Beispiele: kuriose Mehrwertsteuersätze.

Rechenbeispiel: Was 7 % beim Haferdrink ausmachen würden

Annahme: Nettopreis 1,67 €, Senkung wird vollständig weitergegeben.
heute (19 %)mit 7 %
Nettopreis1,67 €1,67 €
Mehrwertsteuer0,32 €0,12 €
Bruttopreis 1 Liter1,99 €1,79 €
Bei 2 Litern pro Woche im Jahr (104 Liter)206,96 €186,16 €

Die Ersparnis beträgt rund 20 Cent je Liter oder 20,80 € pro Jahr bei zwei Litern pro Woche. Ob Händler eine Senkung weitergeben würden, ist offen; Erfahrungen mit früheren Senkungen finden Sie unter Mehrwertsteuersenkung: Wirkung auf Preise.

Hafermilch im Café: der Latte-macchiato-Effekt

Besonders auffällig ist der Unterschied beim Kaffee zum Mitnehmen. Ein Latte macchiato to go mit mindestens 75 % Kuhmilch ist ein begünstigtes Milchmischgetränk und kostet 7 %. Derselbe Latte mit Haferdrink kostet 19 % – unabhängig vom Anteil des Pflanzendrinks. Vor Ort im Café gelten für beide Varianten 19 %, weil Getränke von der Ermäßigung für Restaurantleistungen ausgenommen sind. Der Bundesrechnungshof hat genau dieses Beispiel angeführt, um die Unübersichtlichkeit der ermäßigten Sätze zu kritisieren. Mehr unter Mehrwertsteuer auf Kaffee und Mehrwertsteuer auf Milch.

Kritik und politische Vorschläge

Die 2026 diskutierten Modelle für einen Nullsatz auf Lebensmittel betrafen nach den bekannten Berichten Grundnahrungsmittel; ob Pflanzendrinks einbezogen würden, blieb offen. Stand der Debatte: 0 % Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und Die Bundesregierung und die Mehrwertsteuer.

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Hafermilch?

19 %. Haferdrinks gelten zolltariflich als Getränk und nicht als Milch, deshalb gilt der Regelsatz.

Warum hat Kuhmilch 7 % und Hafermilch 19 %?

Die Anlage 2 zum UStG begünstigt Milch und Milcherzeugnisse aus Kapitel 4 des Zolltarifs. Pflanzendrinks gehören zu Position 2202, aus der nur Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch begünstigt sind.

Wird die Mehrwertsteuer auf Hafermilch gesenkt?

Nach Stand Oktober 2026 nicht. Es gibt Forderungen von Handel, Herstellern und Verbänden, aber keinen Gesetzentwurf.

Hat Sojajoghurt auch 19 %?

Nein. Pflanzliche Joghurtalternativen und Tofu werden meist als Lebensmittelzubereitung der Position 2106 eingereiht und kosten 7 %.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anlage 2 Nr. 4, 33 und 35 zum UStG – gesetze-im-internet.de
  • EuGH, Urteil vom 14.06.2017, C-422/16 (TofuTown)
  • Petition „Gemeinsam für 7 % – auch auf Pflanzendrinks“ (change.org), gestartet am 09.07.2025
  • Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Stellungnahmen zur Umsatzsteuer auf pflanzliche Milchalternativen (2026)
  • Bundesrechnungshof: Bericht zu den Umsatzsteuerermäßigungen
  • Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/542